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Der Ammerländer Wolf wurde erschossen

 

 

NABU NIEDERSACHSEN-PRESSEMITTEILUNG | NR 163/17 | 11. Oktober 2017

 

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Umwelt/Wolf

 

NABU verurteilt illegalen Abschuss des Wolfes im Ammerland

 

Null Toleranz für Wolfs-Wilderei / Politik darf illegale Tötungen mit Forderung nach Abschussquote nicht salonfähig machen
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Vreschen-Bokel, Hannover – Der am 7. Oktober im Ammerland bei Vreschen-Bokel tot aufgefundene Wolfsrüde wurde nachweislich erschossen. Dies ergab die Obduktion durch das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin. Dies ist bereits der vierte illegal geschossene Wolf in Niedersachsen seit dem Jahr 2000. Bundesweit ist dies mittlerweile der 26. bekannte Fall einer illegalen Wolfstötung. „Das zeigt, wie wichtig sachliche Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung, vor allem aber auch bei Jägerinnen, Jägern und Tierhaltern ist“, stellt Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen, fest. „Ich finde es daher sehr wichtig, dass sich der Landesjagdverband entschieden gegen illegale Wolfsabschüsse positioniert und solche Taten ebenso wie der NABU verurteilt“, sagt Dr. Buschmann.

 

„Das sind keine Einzelfälle mehr. Offenbar gibt es Menschen, die gezielt Jagd auf Wölfe machen“, so Dr. Holger Buschmann weiter. Der NABU fordert die zuständigen Behörden und Minister auf, entschlossener gegen illegale Wolfstötungen vorzugehen und Täter entsprechend strafrechtlich zu verfolgen. Bislang gab es bundesweit nur drei Verurteilungen – in allen Fällen hatten sich die Täter selbst gestellt. Eine illegale Wolfstötung kann mit einer hohen Geldstrafe, dem Entzug der Waffenbesitzerlaubnis und sogar Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft werden.

 

Als besonders verantwortungslos bezeichnete der NABU die Äußerungen von Frank Oesterhelweg, der vergangene Woche Ängste innerhalb der Bevölkerung des Cuxlandes vor den Wölfen schürte. „Es sind genau solche unsachlichen Forderungen, die dazu führen können, dass Einzelne glauben, mit der Tötung eines Wolfes auch noch Gutes zu tun“, sagte Dr. Buschmann. Statt die Jagd auf Wölfe zu fordern, müssen CDU und FDP endlich die wissenschaftliche Realität anerkennen, dass seltene große Beutegreifer nicht bejagt werden müssen. „Auch seine Behauptungen, dass Menschen in Wolfsregionen nicht mehr allein in den Wald gehen können, zeugen entweder von grober Unwissenheit oder gezielter Stimmungsmache gegen den Wolf“, so der NABU-Landesvorsitzende.

 

Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland im Jahre 2000 hat es keine Situation gegeben, in der sich ein Wolf einem Menschen gegenüber aggressiv verhalten hat. Dennoch gibt es auch für eine solche Ausnahmesituation eine Regelung, bei der die letale Entnahme eines Wolfes möglich ist. Gleiches gilt, falls ein Wolf besonderen wirtschaftlichen Schaden anrichtet. Eine solche Maßnahme bedarf in jedem Fall einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung. „Die Gesetzeslage ist klar: Wölfe sind europaweit geschützt. Dass es dennoch immer wieder zu illegalen Wolfstötungen kommt, dürfen die verantwortlichen Politiker nicht tatenlos hinnehmen“, forderte der NABU-Landesvorsitzende Dr. Holger Buschmann.

 

Nicht zu unterschätzen sei auch die Dunkelziffer an nicht aufgefundenen Wolfskadavern sowie versuchten Abschüssen ohne Todesfolge. So hatte etwa ein junger weiblicher Wolf, der Anfang Juli bei einem Verkehrsunfall im Kreis Elsterheide (Sachsen) zu Tode kam, einen Schrotbeschuss überlebt. Die routinemäßige Untersuchung des Kadavers hatte Kugeln gezeigt, die über den gesamten Körper verteilt waren. Nur knapp 30 Kilometer südlich dieses Fundorts musste vergangenes Jahr zudem ein angefahrener Wolfswelpe eingeschläfert werden. Auch bei ihm wurden bei der anschließenden Obduktion Schrotkugeln im Muskelgewebe gefunden.

 

Informationen für den Hintergrund:

 

Links: FAQs zum Wolf finden Sie unter www.NABU.de/wolf

 

NABU Niedersachsen - Pressestelle

 

Ulrich Thüre | Philip Foth

 

Telefon: 0511-9 11 05-27 |-33 Fax: 0511-9 11 05 40 |

 

E-Mail: ulrich.thuere@NABU-niedersachsen.de, philip.foth@NABU-niedersachsen.de 

 

www.NABU-niedersachsen.de

 

 

 

 

 

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