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Roter Steinwegsee

Roter Steinwegsee - kommerzielle Interessen gegen Bürgerwillen - Vergleichsvertrag geschlossen !

Roter Steinwegsee mit ersten Neubauten im Aug. 2010...
Roter Steinwegsee mit ersten Neubauten im Aug. 2010...

Der nördliche und westliche Uferbereich des Roten Steinwegsees (ehemalige Kiesgrube Holt in Friedrichsfehn, Gemeinde Edewecht) bot lange Zeit den Anblick einer Mondlandschaft. Nach der totalen Beseitigung der Vegetation einschl. der § 28a-Biotope für den Exklusivwohnbau durch den Rasteder Investor M. Decker versuchen Bürgerinitiative und NABU, eine für die Friedrichsfehner Bevölkerung halbwegs akzeptable Lösung für den Interessenkonflikt am Steinwegsee zu finden. So ging es etwa darum, das Ostufer des Sees durch den Verzicht auf den bereits für 2009 genehmigten Torfabbau im derzeitigen Zustand zu erhalten, eine im Eigentum des Investors stehende, über 6 ha große Moorwiese in einen naturgemäßen Zustand zu überführen und zu erhalten, einen Zugang vom Wildenloh zu einem östlich des Sees verlaufenden Wanderweg zu schaffen sowie Ruhemöglichkeiten für Fußgänger/Wanderer einzurichten und zu gestalten. Im Gegenzug sollten NABU und klageberechtigte Bürger auf die bereits eingereichte Normenkontrollklage vor dem OVG Lüneburg verzichten.

Die letzten Ereignisse im einzelnen:

 

Herbst 2012: Auf Betreiben der Gemeinde Edewecht soll der geplante Wanderweg von der B 401 bzw. dem Roten Steinwegsee in den Wildenloh nicht, wie ursprünglich geplant, auf der rechten, sondern auf der linken Seite des NABU-Stiftungsgrundstücks entlangführen. Dazu muss der Übergang über den vorhandenen Graben verlegt werden. Da die linke Grundstücksseite mit den wertlosen Baumarkt-Heidepflanzen, gedacht als Ersatz für die illegal vernichteten Sandheiden am See, aus Naturschutzsicht keine höherwertige Wertigkeit hat, hat der Vorstand der Stiftung dem zugestimmt. Ob der Landkreis hier sein Einverständnis erteilt, bleibt abzuwarten.

 

Frühjahr 2011: In einer von Rechtsanwalt Dr. Weber mit dem Investor Decker getroffenen vertraglichen Vereinbarung hat sich dieser zu folgendem Vergleich verpflichtet:

1. Torfabbau und Ostufer
(1) Verzicht auf den 2009 genehmigten Torfabbau,
(2) Verzicht auf die 2009 genehmigte Umgestaltung des Ostufers des „Holtsees“ und Erhaltung des Ostufers (mit Abbruchkante) im natürlichen Zustand,
(3) Verzicht auf die Anlegung eines Wanderweges am Südufer und die damit verbundene Störung der vorhandenen Flachwasserzone.

2. Grundstücksübereignung
(1) Unentgeltliche Übereigung des Flurstücks 96 (61.719 qm) an einen durch die Antragsteller zu benennenden Rechtsträger (z.B. die NABU-Stiftung Oldenburgisches Naturerbe),
(2) Löschung der im Grundbuch eingetragenen Grundschulden,
(3) Sicherung der Grundstücksübereignung durch Auflassungsvormerkung. Die Auflassung erfolgt nach rechtswirksamer Rücknahme der Normenkontrollanträge,
(4) Kostenfreistellung des neuen Eigentümers für den Fall, dass zur Sicherung der angelegten (Kompensations-) Blänken bei einer möglichen Umlegung der Wegeverbindung zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich werden sollten.
(5) Pachtverträge bestehen keine für das Flurstück 96.

3. Wegeverbindung zum Staatsforst Wildenloh
(1) Herstellung einer Wegeverbindung zwischen dem bestehenden Sandwegenetz und dem Staatsforst Wildenloh als naturnaher Sandweg. Der Bestand dieses Weges wird durch eine entsprechende Dienstbarkeit zugunsten der Allgemeinheit gesichert,
(2) Zur Verkehrssicherungspflicht werden zwei Schilder „Privatweg-Benutzung auf eigene Gefahr“ aufgestellt.

4. Aussichtspunkt
Schaffung eines naturnahen Aussichtspunktes im Osten, der einen Blick über die Hochmoorflächen Richtung See ermöglicht.

5. Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen
Einmalige Zahlung von 25.000 Euro an einen durch die Antragsteller zu benennenden Rechtsträger (z.B. die NABU-Stiftung Oldenburgisches Naturerbe) für die Durchführung von zusätzlichen Ausgleichs- oder Aufwertungsmaßnahmen.

6. Kosten
Übernahme sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten des Normenkontrollverfahrens.

Nachdem die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen war und die Ausgleichszahlung erfolgt war, wurde die Normenkontrollklage beim OVG Lüneburg im Juni 2011 zurückgezogen.
Damit dürfte ein jahrelanger erbitterter Rechtsstreit mit vielen negativen Facetten beendet worden sein. Investor Decker hat zwar die sich entwickelnde Natur am Roten Steinwegsee unwiederbringlich zerstört, das über 6 ha große Moorgrundstück in Nachbarschaft zum See, die Anlegung des Wanderweges mit Seeausblicken, der Verzicht auf Torfabbau und die der Stiftung übertragenen Finanzmittel für sinnvolle Naturschutzprojekte in Friedrichsfehn sowie die Übernahme aller entstandenen Kosten lassen ihn aber nicht ungeschoren davonkommen.

Fazit: Wieder einmal sind interessengesteuerte Behördenentscheidungen (Landkreis Ammerland entscheidet auf zweifelhafter Rechtsgrundlage gegen das eigene Fachamt, das sich ausdrücklich gegen jegliche Bebauung am See ausspricht; die Gemeinde Edewecht stimmt einem (Investoren-) Konzept zu, das hemmungslos die nach dem Sandabbau spezialisierte Tier- und Pflanzenwelt vernichtet zugunsten von z. T. seelenlosen Betonklötzen ohne jeglichen Bezug zur zerstörten Landschaft) gegen den erklärten Willen der örtlichen Bevölkerung getroffen worden. Wäre das Prozeßrisiko mit den unabsehbaren Folgekosten nicht für alle Beteiligten zu hoch gewesen, hätte die aufrecht erhaltene Normenkontrollklage die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bebauungsplans 159 beleuchtet. Leider bleibt dieser Aspekt als bitterer Beigeschmack zurück...

 

8. Juli 2010: Nach vielen Anläufen seitens der juristischen Vertretung der klageberechtigten Parteien (Anlieger und NABU), mit dem Investor und der Gemeinde Edewecht zu einem Abschluss zu kommen, war folgender Einigungsstand erzielt worden:

...und ohne Bebauung
...und ohne Bebauung

a) der Investor stellt der Gemeinde Edewecht ein Grundstück an der Nordwestecke des Sees für die Allgemeinheit zur Verfügung. Die Gemeinde übernimmt dort Pflege und Verkehrssicherungspflicht. Das Grundstück wird zu den Nachbarn mit einer dichten Buschreihe eingegrünt, mit Sitzgelegenheiten und Blick auf den See ausgestattet und läßt im Inneren einen Eindruck von der ehemaligen Heidelandschaft erkennen,
b) der Süd- und Ostteil des Sees bleibt unangetastet,
c) auf jeglichen Torfabbau östlich des Sees wird verzichtet,
d) der vorhandene Sandweg östlich des Sees ausgehend von der B 401 wird bis zum Wildenloh verlängert und nur für Fußgänger und Radfahrer bis auf 2 m als Sandweg ausgeführt,
e) eine Fläche in der Nähe zum Wildenloh wird mit heimischen Laubbäumen aufgeforstet und
f) die klageberechtigten Parteien verzichten auf eine gerichtliche Klärung der Vorgänge um den Roten Steinwegsee mittels Normenkontrollklage.

Diese Einigung fand dann vor der Eigentümergemeinschaft der Seeanlieger keine Zustimmung. Offenbar befürchtet man Beeinträchtigungen der teuer erworbenen „Traumgrundstücke“ durch die Besucher des „Plage public“. Wie auch immer: es muß nun schnellstmöglich eine Einigung her, die allen Interessen gerecht wird. Die Klagefristen werden nicht endlos vom OVG verlängert...

Blick auf den südöstlichen See
Blick auf den südöstlichen See

Zur Vorgeschichte:
Die ehemalige Kiesgrube Holt am Roten Steinweg in Friedrichsfehn, Gemeinde Edewecht, wurde 2007 als Insolvenzmasse von dem Rasteder Kaufmann und Kreistagsabgeordneten Matthias Decker erworben. Die seinerzeitige Abbaugenehmigung wurde mit der Auflage verbunden, das Abbaugelände nach Beendigung der Sandentnahme der natürlichen Sukzession zu überlassen, also der Natur zurückzugeben. Im Laufe der Jahre hat sich der Abbausee durch natürlichen Aufwuchs zu einem Refugium für allerlei schützenswerte Tier- und Pflanzenarten entwickelt. So wurden insbesondere im von der Bebauung bedrohten nördlichen Teil die geschützten Arten Ringelnatter und Waldeidechse, die seltenen Libellenarten Torf-Mosaikjungfer und Schwarze Heidelibelle sowie die landes- und bundesweit stark gefährdete Kleine Binsenjungfer festgestellt. Zusätzlich wird dem Gebiet in einem wissenschaftlichen Gutachten das Potenzial für weitere, auch bedrohte Arten bescheinigt.

Trotz Einzäunung wird der See immer wieder und sehr zum Ärger einiger Anwohner von „Badegästen“ besucht mit den damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen. So kam es diesen ganz gelegen, als der neue Eigentümer die Idee verfolgte, das Gelände im nördlichen und westlichen Teil mit einer großzügigen Wohnbebauung („Wohnpark am See“) zu überplanen. Betuchten Neubürgern und Pferdehaltern sollten exklusive Seegrundstücke angeboten werden. Wie schon in Rastede mit der ehemaligen Holtgrube an der Tannenkrugstraße, jetzt „Business-Ressort am See“, sollte auch diese Grube optimal vermarktet werden. Der Landkreis Ammerland war ursprünglich, entsprechend seiner eigenen Abbauauflagen, gegen diese Entwicklung. Noch in der Stellungnahme des Umweltamtes an die Planungsgesellschaft vom 20.03.2007 hieß es: „...Aufgrund der Lage des Abbaugewässers in einem Bereich, der sich aus zahlreichen Flächen mit besonderer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild zusammensetzt, bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht erhebliche Bedenken, hier diesen Biotoptyp durch eine Bebauung und Wohnnutzung zu beseitigen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass diese Nutzung auch weitergehende Beeinträchtigungen auf die angrenzenden Flächen, die alle eine besondere Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes haben, ausüben würde. Eine Bebauung, Umgestaltung der derzeitigen Sukzessionsflächen und intensive Nutzung würde den Lebensraum der besonders geschützten Arten Ringelnatter und Zauneidechse (Anm. d. Red.: richtig muß es heißen Waldeidechse) zerstören. Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch eine Kartierung weitere Tier- und Pflanzenarten vorgefunden werden, die auf diese ungestörten Flächen als Lebensraum angewiesen sind...“. Trotz dieser eindeutigen Stellungnahme machte der Landkreis zwischenzeitlich, durch welche Sachargumente und Umstände auch immer, einen Sinneswandel durch und ließ sich von dem elitären Konzept „überzeugen“, nachdem auch die Bürgermeisterin der Gemeinde Edewecht, Petra Lausch, Zustimmung signalisiert hatte. Wieder einmal knickt die Politik vor den kommerziellen Interessen Einzelner ein!

Trockenstandorte im Westteil vor ihrer Zerstörung
Trockenstandorte im Westteil vor ihrer Zerstörung

Die Bevölkerung in Friedrichsfehn ist tief beunruhigt und steht einer Bebauung der Naherholungsstätte am Roten Steinweg mehrheitlich ablehnend gegenüber. Eine Unterschriftenaktion ergab 1.300 Unterschriften, immerhin ca. 40 % der Wahlberechtigten Friedrichsfehns. Trotz vieler Aktionen der eigens gegründeten Bürgerinitiative Roter Steinwegsee wie Informationsveranstaltungen, Presseberichte, Leserbriefe, Rundfunkdiskussion und Unterschriftensammlung hat der Bauausschuß der Gemeinde das Vorhaben am 16.06.2008 abgesegnet.

Mit Schreiben vom 02.07.2008 genehmigt der Landkreis Ammerland der Gemeinde Edewecht auf deren Antrag vom 08.11.2007 die Beseitigung der § 28a-Biotope „Besenheide“ und „Verlandungsbereich nährstoffarmer Stillgewässer“ zur Größe von ca. 4.800 qm zum Zwecke der Bebauung und der Seeerweiterung.

Die Genehmigung macht einmal mehr ein generelles Problem im Umgang mit Natur deutlich. Dieser wird zunehmend nur noch eine Statistenrolle zugewiesen. Das bei allen Maßnahmen der öffentlichen Hand zwingend vorausgesetzte und einer Vereinbarkeit mit der Maßnahme zu unterziehende „Allgemeinwohl“ wird auch hier vom Landkreis einseitig ausgelegt. So heißt es in der Begründung des Genehmigungsschreibens wörtlich: „Unter „Gründen des Allgemeinwohls“ sind alle öffentlichen Belange u. a. also auch die von Ihnen (Anm.: der Gemeinde) aufgezeigte Bauleitplanung zu verstehen. Ferner „überwiegen“ die für eine Erteilung der Ausnahmegenehmigung sprechenden Gründe das Naturschutzinteresse an der Erhaltung der betroffenen Biotope.“
Unschwer ist auch hier zu erkennen, dass unter Gemeinwohl das Wohl einer sehr begrenzten Anzahl von Personen verstanden wird, in diesem Fall dass eines wirtschaftlich interessanten Investors und das möglicher Neubürger mit entsprechendem finanziellen Hintergrund. Bemerkenswert ist die Begründung für diesen Abwägungsprozeß mit dem Bedarf von exklusivem Wohnen für Grundstücke über 2.000 qm, die es sonst in der Gemeinde angeblich nicht gibt. Es „soll damit die stetige Nachfrage nach zusammenhängenden größeren Baugrundstücken befriedigt werden...Dabei ist insbesondere in Friedrichsfehn aufgrund der Nähe zum Oberzentrum Oldenburg und in Ergänzung des bereits vorhandenen Wohnparks westlich des Plangebietes dem Bedarf dieser besonderen Nachfrage der höhere Stellenwert gegenüber dem Bestehen der § 28a-Biotope einzuräumen...Im Rahmen meiner Ermessensentscheidung habe ich der aufgezeigten Bauleitplanung und damit der verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit einer Kommune den Vorrang gegeben.“ (Zitat Genehmigungsbescheid).
Den Festlegungen für das Plangebiet im RROP (Regionales Raumordnungsprogramm) wird im Genehmigungsbescheid folgendes entgegengehalten: „...Das heißt die Gemeinde kann zur Verfolgung ihrer planerischen Ziele, nachdem sie die betreffenden Belange angemessen ermittelt und gewichtet hat, die raumordnerische Feststellung eines Gebietes als Vorsorgegebiet zu Gunsten einer anderen Entwicklung abwägen. Diese Abwägung zu Gunsten der beantragten Bauleitplanung und damit zur Überplanung der § 28a-Biotope messe ich insbesondere auch unter den Gesichtspunkten Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, der Schaffung und Erhaltung sozialstabiler Bevölkerungsstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung sowie der Sicherung der Bevölkerungsentwicklung den höheren Stellenwert bei.“. Zum Planfeststellungsbeschluß zum Sandabbau wird folgendes ausgeführt: „Bei dem Planfeststellungsbeschluss handelt es sich nicht um eine überörtliche Planung im Sinne des § 38 BauGB, d. h. der Beschluss ist nicht vorrangig gegenüber der 73. Flächennutzungsplanänderung und dem Bebauungssplan Nr. 159 der Gemeinde Edewecht. Der Sandabbau ist abgeschlossen und auch die Kompensation ist durchgeführt, sodass der Planfeststellungsbeschluss erledigt ist. Die Gemeinde kann also im Rahmen der oben aufgezeigten Abwägung das Gebiet neu beplanen.“
Soweit die Aussagen aus dem Genehmigungsbescheid des Landkreises Ammerland. Abhängig gemacht wird die Inanspruchnahme der Genehmigung allerdings von der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans 159 („Wohnpark am See“).

Torfabbruchkante im Osten
Torfabbruchkante im Osten

Wie auch aus dem oben zitierten Bescheid hervorgeht, wird die Konfliktscheu des Landkreises gegenüber seinen Gemeinden stets mit der verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit der Gemeinden erklärt. Fachliche Stellungnahmen der eigenen Behörde, hier des Umweltamts vom 20.03.2007, werden zugunsten einer konfliktfreien Zusammenarbeit mit den Gemeinden ignoriert bzw. den „Bedürfnissen“ angepasst. Auch dies offenbar der Ausfluss einer fehlenden Mittelinstanz als Kontrollbehörde nach der landespolitisch gewollten Auflösung der Bezirksregierung(en). Dass die Arbeit im Umweltbereich schwieriger geworden ist seit dem Wegfall der Bezirksregierungen stellt übrigens auch die Staatsanwaltschaft Oldenburg (Oberstaatsanwalt R. Herrmann) in einem Bericht der NWZ vom 29.10.2008 fest. Das vernichtendste Urteil kommt allerdings vom ehemaligen Landtagsdirektor Janssen. Er hält die Ziele der Verwaltungsreform von 2004 in seinem "Nachwort" lt. NWZ-Artikel vom 06.01.2010 für nicht annähernd erreicht.

Am 07.07.2008 hat der Rat der Gemeinde Edewecht den Bebauungsplan 159 verabschiedet. Der NABU hat unmittelbar nach rechtswirksamer Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt des Landkreises Ammerland am 26.09.2008 gemeinsam mit unmittelbar betroffenen Anliegern einen Fachanwalt mit der Einreichung einer Klage beim OVG Lüneburg beauftragt. Mit der Klage wird die Feststellung des fehlerhaften und rechtswidrigen Zustandekommens und damit die Nichtigkeit des Bebauungsplans beantragt.

Außerdem wird die unzureichende Würdigung der Tatsache gerügt, dass der Abbaubereich sowohl im Landesraumordnungsprogramm als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft als auch im RROP des Landkreises Ammerland als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft und im Landschaftsrahmenplan des Landkreises als geschützter Landschaftsbestandteil (§ 28 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG)) ausgewiesen ist. Auch wird die Ansicht nicht geteilt, dass die im Planfeststellungsbeschluss festgeschriebene Folgenutzung "natürliche Sukzession" für die ehemalige Sandabbaufläche als "erledigt" betrachtet werden kann.

Eine weitere Verschärfung der Situation am Roten Steinwegsee ist durch den Investor eingetreten. Ohne die diesbezüglichen auflagebedingten Restriktionen in der Ausnahmegenehmigung zu beachten, sind "bauvorbereitende Maßnahmen" vorgenommen worden. Neben der Abholzung der Vegetation wurden dabei auch die beiden §28a-Biotope stark beschädigt bzw. beseitigt. Für diesen vollendete Tatsachen schaffenden Eingriff wird gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Ortstermin mit dem Investor am 23.03.2009, Fotos H. Lobensteiner
Ortstermin mit dem Investor am 23.03.2009, Fotos H. Lobensteiner

Eine vom Investor eingereichte Unterlassungsklage gegen die Vorsitzende der Bürgerinitiative wurde vom Landgericht Oldenburg abgewiesen. Frau Engler hatte öffentlich von Planierungsarbeiten im Bereich des Seeufers und der §28a-Biotope am Roten Steinwegsee gesprochen. Das Gericht stellte im Gegenteil fest, dass "Planierungsarbeiten" durchaus die richtige Wortwahl gewesen und eine entsprechende Äußerung durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Die Pressemitteilung der BI vom 24.10.2008 kann hier nachgelesen werden.

23. März 2009: Im Rahmen einer Begehung sind die Örtlichkeiten von allen beteiligten Parteien im März 2009 in Augenschein genommen worden, um die für eine Entscheidung notwendigen visuellen Informationen zu sammeln. Nach mehreren Verhandlungsrunden mit dem Investor und der Gemeinde Edewecht ist man sich über die Einzelheiten der Nutzung des See's durch die Allgemeinheit weitgehend einig. Aufgrund des Prüfungsbedarfs durch die Gemeinde und ihrer Gremien liegt allerdings noch kein endgültiger Vertragsentwurf auf dem Tisch. Dazu wird es nun erst in 2010 kommen. Ob damit ein den Bürgerinteressen und dem Naturschutz gleichermaßen dienender Ausgleich angesichts der angerichteten Naturschäden erzielt worden ist, muß der öffentlichen Diskussion vorbehalten bleiben.

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