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Landschaftsschutz für das Hankhauser Moor

24.01.2023:

Aufgrund ihres Unterschutzstellungsantrags für das Hankhauser Moor vom November 2022 (s. unten) haben sich die drei Ammerländer Naturschutzverbände mit dem Landkreis beraten.

 

Dabei wurde deutlich, dass die Verbände im Grundsätzlichen über die Unmöglichkeit des theoretisch noch möglichen Torfabbaus durch die Deutschen Torfgesellschaft (DTG) übereinstimmen, dass aber zunächst die Festschreibung des Torferhalts im Hankhauser Moor im kommenden RROP (2025 ?) durch den Landkreis präferiert wird. Der Landkreis befürchtet, dass bei einer Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ohne die verstreuten Eigentumsflächen der DTG einige (wirtschaftende) Landeigentümer ebenfalls auf eine Herausnahme ihrer Flächen aus dem Landschaftsschutz bestehen könnten. Diese Möglichkeit ist wohl nicht auszuschließen.

Bei einer Festschreibung des Torferhalts im RROP geht der Landkreis davon aus, dass die DTG diese mitträgt und auf ihr Recht auf Torfabbau verzichtet. In diesem Fall könnte der Landkreis sich als Käufer der Flächen anbieten.

 

Für den Fall, dass die DTG ihre Eigentumsrechte im Zuge der Aufstellung des RROP erfolgreich verteidigen sollte, wird der Antrag der Verbände vom November 2022 nach der dann herrschenden Lage erneut gestellt.


Antrag der Ammerländer Naturschutzverbände vom November 2022

 

Landkreis Ammerland                                                                                                                Ammerland, im November 2022

 

Ammerlandallee 12

26655 Westerstede

 

per E-Mail

 

 

 

Gemeinde Rastede zur Kenntnis

 

Landschaftsschutz für das Hankhauser Moor

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit Jahren bemühen sich Landkreis, Gemeinde und Naturschutzverbände, weite Teile des Hankhauser Moores unter Landschaftsschutz zu stellen. Viele Verhandlungen mit den Eigentümern der betroffenen Flächen sind geführt und bestehende Vorurteile der Landwirtschaft weitgehend ausgeräumt worden. So gesehen, spricht eigentlich alles für die Vorbereitung und Einleitung der parlamentarischen Absegnung einer Landschaftsschutzgebiets (LSG)-Verordnung. Wenn, ja wenn nicht die Torfindustrie als Eigentümer verschiedener, weit verstreuter Flächen im Hankhauser Moor ihre Ansprüche auf den Abbau des Rohstoffs Torf nicht bzw. nur unter der Bedingung der Zuweisung von Ersatzabbauflächen im Vehnemoor aufgeben will. Eines der bisher größten Hindernisse für die Ausweisung eines LSG ist auch ausgeräumt worden: Durch die Deklaration des Hankhauser Moores als sogen. „Weißer Fleck“ im Landesraumordnungsprogramm durch die letzte Landesregierung ist der Vorrang für Rohstoffgewinnung (Torfabbau) aufgehoben.

 

Da die Gemeinde Edewecht einen Torfabbau im Vehnemoor aus guten Gründen ebenfalls ablehnt, sind wir Ammerländer Naturschutzverbände der Ansicht, dass die derzeit scheinbar unauflösliche „Pattsituation“ kein Dauerzustand sein darf angesichts der wachsenden bundes- und landesweiten Bedeutung, die für unsere niedersächsischen Moore und damit insbesondere unsere bisher von Torfabbau verschont gebliebenen Rasteder Geestrandmoore bestehen. Stichworte sind Kohlenstoffsenken, Treibhausgasspeicher (CO²), Potenziale für Wiedervernässungsmaßnahmen. Das Hankhauser Moor ist wie die übrigen Geestrandmoore jünger als 4000 Jahre und besteht fast ausschließlich aus Weißtorfschichten mit hoher Wasserspeicherfähigkeit bei einem Geländeniveau von bis zu 0,50 m unter NN. Nur hier sind auf engem Raum die Landschaftselemente Geest, Moor und Marsch erlebbar.

 

Aus diesem Grunde beantragen die Ammerländer Naturschutzverbände die Unterschutzstellung weiter Teile des Hankhauser Moores gem. der Kennzeichnung in der anliegenden Karte (Anlage 1, „Grenze Schutzkonzept“ aus Karte 6 zum Landschaftsrahmenplan „Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft“), diskutiert in der Sitzung des Landwirtschafts- und Umweltausschusses am 26.05.2021. Zwei grundsätzliche Änderungen bitten wir zu berücksichtigen: Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten die orange umrandeten Eigentumsflächen der Torfindustrie aus der Landschaftsschutz-VO bis zur einvernehmlichen Klärung ausgenommen werden, ähnlich wie die Siedlungsbereiche. Zum anderen bitten wir die wertvollen Flächen für den Wiesenvogelschutz und das Landschaftsbild entlang des Geestrandtiefs und der Niederung der hier noch mäandrierenden Rasteder Bäke (gelb umrandete Flächen) unbedingt mit einzubeziehen. Die Planungsgruppe Umwelt aus Hannover ist übrigens im Zuge der Untersuchungen zum Landschaftsrahmenplan 2020 zu dem gleichen Ergebnis gekommen und präferieren sogar große Teile östlich des Kolonatswegs naturschutzwürdig (Kartenausschnitt s. Anlage 2)!

 

Wir bitten um Prüfung unseres gemeinsamen Antrags und stehen jederzeit für Nachfragen bzw. Erläuterungen zur Verfügung.

 

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Horst Lobensteiner           gez. Susanne Grube               gez. Uwe Riegel

 

 

Anlagen

 September 2020: Das OVG Lüneburg hat der Normenkontrollklage der Torfindustrie entsprochen, in der die fehlende öffentliche Beteiligung für die Änderung des Landesraum-ordnungsprogramms (LROP) 2017 beklagt wurde. Darin war u. a. das Hankhauser Moor ohne Nutzungsfestlegung als "weiße Fläche" dargestellt worden. In der Folge würde das Hankhau-ser Moor im LROP wieder wie in der rechtskräftigen vorherigen Version als Vorranggebiet für Torfabbau dargestellt werden.

In einer Videokonferenz mit der Ministerin haben Landrat Bensberg und Dezernent Dr. Jürgens die Zusage erhalten, dass ein Torfabbau im Hankhauser Moor ausgeschlossen sei und die Nutzungsfestlegung "weiße Fläche" im LROP wieder in Kraft gesetzt werde. 

Jetzt bleibt abzuwarten, ob den Worten der Ministerin auch Taten folgen. Der Landkreis Ammerland werde jedenfalls, nach den Worten von Landrat Bensberg, mit der Unterschutzstellung des Hankhauser Moores als Landschaftsschutzgebiet fortfahren.

Mai 2020: Nach Auskunft der Kreisverwaltung ist die Klage der Torfindustrie aufgrund von Formfehlern abgewiesen worden. Mit einer Nachbesserung der Klageschrift wird nicht gerechnet. An der Fertigstellung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung wird derzeit weiter gearbeitet.

Landschaftsschutzgebiets-Verordnung wird bis auf weiteres zurückgestellt!

Der Kreisausschuss für Landwirtschaft und Umwelt hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 den Vorschlag der Kreisverwaltung diskutiert, wie mit dem eingeleiteten Unterschutzstellungsverfahren zum Hankhauser Moor weiter verfahren werden soll. Bei der Weiterverfolgung der LSG-Verordnung ohne den mit der Torfindustrie ausgehandelten 100 ha-Torfabbau fürchtet der Landkreis neben dem laufenden Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht noch eine weitere Klage mit ungewissem Ausgang. Der Ausschuss kam nach längerer Auseinandersetzung mit der Problematik einstimmig zu dem Ergebnis, den Verordnungsentwurf ruhen zu lassen und zunächst das zur Entscheidung anstehende Gerichtsverfahren zum seinerzeit abgelehnten Torfabbauantrag über ca. 210 ha abzuwarten. Erst danach könne man in weitere Überlegungen eintreten.

 

Frühjahr 2018: Die in der Planung befindliche Landschaftsschutz-Verordnung (LSG-VO) für das Hankhauser Moor sieht neuerdings eine Torfabbaufläche von 100 ha beiderseits des Kolonatswegs vor. Das wurde zwischen Kreisverwaltung und der Deutschen Torfgesellschaft (DTG) vereinbart. Der Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt hat am 19.04.2018 einstimmig diesem Konzept zugestimmt. Eine Änderung der ursprünglichen Pläne wurde notwendig, weil die DTG gegen die Festsetzungen der LSG-VO -ohne Torfabbau- wegen der Verletzung ihrer Eigentümerrechte klagen würde. Auch das seit Jahren anhängige Klageverfahren gegen die Ablehnung ihres seinerzeitigen Abbauantrages könnte nach Auffassung des Landkreises dazu führen, dass bei einem für die DTG positiven Gerichtsentscheid die beantragten 250 ha Torf Realität werden könnten. 

Für den Abbau der 100 ha müßte allerdings ein erneuter Antrag gestellt werden, der trotz der höchst ungewissen hydrologischen Verhältnisse im Hankhauser Moor und im Verlauf der Schanze und späteren Jade genehmigungsfähig sein müßte. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden dann auch die Naturschutzverbände Stellung beziehen.

Hankhauser Moor sollte 2017/2018 Landschaftsschutzgebiet werden!

Blick ins Hankhauser Moor am Eggerkingsweg mit Kuckuckslichtnelken, Foto H. Lobensteiner
Blick ins Hankhauser Moor am Eggerkingsweg mit Kuckuckslichtnelken, Foto H. Lobensteiner

 

Frühjahr 2017: Die politischen Gremien des Landkreises Ammerland sind vom besonderen Wert des Hankhauser Moores für Natur und Landschaft im Ammerland überzeugt und haben der Unteren Naturschutzbehörde den Auftrag für eine Unterschutzstellung erteilt. Die Verwaltung wird 2017 die Eigentümer der Flächen in Kenntnis setzen und die Geländearbeit durchführen lassen. Die schutzwürdigen Flächen sollen so ermittelt und der Verordnungstext erarbeitet werden. Dieser wird dann den Eigentümern vorgelegt. 2018 soll dann das eigentliche Unterschutzstellungsverfahren beginnen.

Frühjahr 2016: Nach Intervention aller für die Erhaltung der Rasteder Geestrandmoore eintretenden bzw. beteiligten Behörden (Landkreis Ammerland, Politiker auf Kreis-, Land- und Bundesebene, Gemeinde Rastede) und Verbände (BUND Ammerland, NABU Rastede und Oldenburger Land) in schriftlicher wie mündlicher Form hat im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Umdenken eingesetzt. Nunmehr sollen die Rasteder Geestrandmoore von einer Nutzungsfestlegung im neuen Landesraumordnungsprogramm (LROP) befreit werden (sogenannte „weiße Flächen“). Was wiederum heißt, dass sowohl Torferhalt als auch Torfabbau zukünftig möglich ist. Die endgültige und verabschiedete Fassung des LROP und die dann folgenden örtlichen Raumordnungspläne (Landschaftsplan, Regionales Raumordnungspro- gramm (RROP)) werden die weitere Entwicklung der Rasteder Geestrandmoore vorgeben.

Der NABU Rastede bleibt dran und unterrichtet hier über die nächsten Schritte.

November 2015: Nachdem der erste Entwurf zum neuen Landesraumordnungsprogramm (LROP) noch die Aufhebung sämtlicher Vorranggebiete für Torfabbau, also auch das der Rasteder Geestrandmoore (Hankhauser Moor als dem größten, Loyer Moor und Ipweger Moor z.T.), vorsah, ist das Landwirtschaftsministerium mit Minister Meyer von den landesweiten Protesten der Landwirtschaft und der Torfindustrie offensichtlich so beeindruckt worden, dass in dem jetzt zur Beratung vorliegenden geänderten (2.) Entwurf des Ministeriums die meisten der Vorranggebiete für Torfabbau, wenn auch z. T. in geänderter Form, wieder aufgeführt sind. Insbesondere das Hankhauser Moor ist in seiner Gänze wieder als Vorranggebiet Torfabbau vorgesehen.

Der NABU Rastede i.V.m. dem Oldenburger Land haben im Rahmen der Beteiligung Stellung dazu bezogen. Gemeinsam mit dem Landkreis Ammerland und der Gemeinde Rastede bemüht sich der NABU seit vielen, vielen Jahren um den Schutz dieser einzigartigen Geestrandmoore mit seinen wertvollen Brutvogelvorkommen und Grünländereien. Im Einzugsbereich der "Schanze", der späteren "Jade", ist im Hankhauser Moor ein Torfabbau wegen der dortigen Grundwasserstände ohnehin nicht denkbar. Es würde nach einem trotz dieser Verhältnisse durchgeführten Torfabbau ein riesiger See entstehen, den sowohl Gemeinde als auch Landkreis unbedingt verhindern wollen. Nachdem Minister Meyer am 25.05.2013 (s. unten) hier im Rahmen einer Besichtigung mit anschließender Podiumsdiskussion im Akademiehotel Rastede seinen Einsatz für eine Aufhebung des Vorranggebietes Torfabbau zugesagt hatte, fand sich dies auch im ersten Entwurf des LROP als Vorranggebiet Torferhalt (Kohlenstoffsenke) wieder. In den Besprechungen des NABU-Landesverbandes Niedersachsen (Dr. Buschmann) mit der Torfwirtschaft (IVG) und den örtlichen NABU-Gliederungen bestand nach einer Bereisung durch die Moorregionen Niedersachsens in den folgenden Beratungen Konsenz, dass das Hankhauser Moor kein Gebiet für eine Nutzung zur Torfgewinnung bleiben solle. Das vom NABU Oldenburger Land und dem NABU Rastede mitgetragene NABU-IVG-Konzept ist dann ja auch weitgehend in den 1. Entwurf des LROP eingeflossen.

Es ist nun vom NABU in seiner Stellungnahme zum 2. Entwurf gefordert worden, die Gebietsnummern 61.1., 61.2 und 61.3 wieder vollständig aus der Torfnutzung auszunehmen und stattdessen als Vorranggebiet für Torferhalt und Kohlenstoffsenke auszuweisen.
Als Beleg für die Wertigkeit des Hankhauser Moores ist dem Ministerium ein Brutvogelmonitoring über mehr als 10 Jahre mit größtenteils steil ansteigender Tendenz wichtiger Rote-Listen-Arten angeboten worden.

 

Juli 2013:

Im Niedersächsischen Ministerialblatt 28/2013 stellt das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Entwurf für ein neues Landesraumordnungs- programm (LROP) für Niedersachsen der Öffentlichkeit vor. Es ist Planungsabsicht des Ministeriums, die „Vorranggebiete Rohstoffgewinnung für den Torfabbau“, u.a. für das Hankhauser Moor, zu streichen. Zu hoffen ist, dass die gute Absicht nicht in den Mühlen des Abstimmungsprozesses mit den unterschiedlichen Interessengruppen zerrieben wird.

Wir berichten über den Fortgang!

Landwirtschaftsminister Meyer (5. von links) mit Verbands- und Behördenvertretern auf dem Modellflugplatz im Hankhauser Moor, Foto S. Lorenz
Landwirtschaftsminister Meyer (5. von links) mit Verbands- und Behördenvertretern auf dem Modellflugplatz im Hankhauser Moor, Foto S. Lorenz

25.06.2013: Auf Einladung der B90/Die Grünen-Kreistagsfraktion fand am Morgen des 25. Mai 2013 auf dem Modellflugplatz im Hankhauser Moor eine Ge- sprächsrunde mit dem neuen niedersächsischen Landwirt- schaftsminister Christian Meyer statt. Nach einer Begrüßung der Gäste aus Politik, Verwaltung, Landwirtschaft, Naturschutz- verbänden und Anwohnerschaft durch Friederike Pirschel von den Rasteder Grünen und einer Einführung durch die Kreistagsabgeordneten Gerd Langhorst, Friedrich Haubold und Peter Meiwald gaben die Vertreter von BUND (Susanne Grube) und NABU (Horst Lobensteiner) Einblick in die Entstehung, Bedeutung und ökologische sowie klimatische Wertigkeit des Hankhauser Moores. Wichtig für den Erhalt der biologischen Vielfalt sei die Beibehaltung bzw. Ausweitung einer extensiven Landwirtschaft. Der Vertreter der Anwohner machte auf die Gefährdung der Standsicherheit ihrer Gebäude für den Fall eines Torfabbaus deutlich. Der Naturschutzbeauftragte des Landkreises, Horst Bischoff, blickte in seinem Beitrag auf die historische Entwicklung des "jungen" Hankhauser Moores und trat vehement für dessen Erhaltung ein. Die Leiterin des Umweltamtes, Hilke Hinrichs, und der Umweltdezernent des Landkreises, Dr. Jürgens, wiesen dann auf die rechtlichen Fragen und die hydrologischen und Entwässerungsproblematiken im Gefolge eines Torfabbaus hin. Kreislandwirt Manfred Gerken sprach in seinem Beitrag die Unverzichtbarkeit auch von Moorstandorten durch den enormen Flächendruck an, dem die heutigen Landwirte ausgesetzt seien. 
Umweltminister Meyer verwies auf die Koalitionsvereinbarungen, nach dem aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) sämtliche Vorranggebiete für Torfabbau, also auch das für das Hankhauser Moor, entfernt werden sollen. Bis zu dessen Verabschiedung durch den Landtag könnte bei Torfabbauanträgen auf die kommende Gesetzeslage verwiesen werden. Das Ziel der Landesregierung sei, die verbliebenen 5 % Hochmoore des moorreichsten Landes in Deutschland zu schützen und verstärkt Torfersatzstoffe zu fördern. 
Im Anschluss fand auf dem Kleibroker Hof Helmers nach einer Hofführung eine intensive Diskussion zur Situation und Perspektive der (hiesigen) Landwirtschaft statt.

 

Frisch angelegtes Torfmoos-Versuchsfeld im Frühjahr...
Frisch angelegtes Torfmoos-Versuchsfeld im Frühjahr...

02.06.2012: Erstmals ist weltweit ein Wert von 400 Partikeln CO²  pro 1 Million Luftteilchen (ppm) von der US-Wetterbehörde NOAA in Alaska gemessen worden. Die Arktis sei nur der Vorbote warnen die Experten. In etwa vier Jahren werden entsprechende Werte für die übrige Welt erwartet.

Das sollte Warnung genug sein, um endlich die weltweite Ausbeutung und Abtorfung der Moore zu beenden. Siehe dazu auch unten die Ausführungen zum 08.07.2011.

 

07.01.2012: Über 110 Interessierte folgten der Einladung des NABU-Bundesverbandes, der in Zusammenarbeit mit dem NABU Rastede am 7. Januar 2012 ein ganztägiges Moorschutz-Symposium im Akademiehotel Rastede durchführte. Die Referenten waren Experten der Uni Greifswald (Matthias Krebs; der Projektleiter Prof. Joosten befand sich im Publikum), des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN, Jürgen Göttke-Krogmann) sowie des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (Dr. Heinrich Höper). Thema ihrer Vorträge waren die Klimarelevanz von Moornutzung und -renaturierung, Wunsch und Wirklichkeit von artenreichem Hochmoorgrünland sowie  die Torfmooskultivierung (Hankhauser Moor). Felix Grützmacher vom NABU-Bundesverband moderierte.

Siehe dazu den Bericht von Silke Lorenz, NABU Rastede.

29.11.2011: Im Arbeitskreis Naturschutz beim Landkreis Ammerland stellten sowohl Dezernent Dr. Jürgens als auch die Leiterin des Umweltamtes, Hilke Hinrichs, heraus, dass der im Juni 2011 erneut eingebrachte Torfabbauantrag der Deutschen Torfgesellschaft (DTG) Ramsloh für eine Fläche von über 200 ha im Hankhauser Moor wegen unzulänglicher Antragsunterlagen zur Nachbesserung an den Antragsteller zurückgeschickt worden ist.

 

01.09.2011:  Anläßlich einer von der Kreistagsfraktion der Grünen angebotenen Besichtigung des Torfmoos-Versuchsfelds im Hankhauser Moor an der Kreisgrenze zur Wesermarsch nahm neben dem Kreisnaturschutzbeauftragten Bischoff auch eine Delegation des NABU Rastede die Gelegenheit wahr, die Anlage in Augenschein zu nehmen und die Betreiberfirma DTG, Ramsloh, zu dem Versuch und dem beantragten Torfabbau zu befragen.
Herr Koch von der DTG ging dann in seinem Vortrag auf die Hintergründe und Beweggründe seiner Firma für den Versuch mit Torfmoosen ein. Insbesondere die Rohstoffknappheit bei Torfsubstraten in Deutschland sowie die enormen Transportwege und -kosten für Torfprodukte aus den baltischen Staaten und Russland zwängen die Torfwirtschaft zu neuen Überlegungen mit wissenschaftlich universitärer Unterstützung. So werde das Versuchsfeld im Hankhauser Moor durch die Universitäten Greifswald und Rostock begleitet. Eine große Schwierigkeit sei die Verfügbarkeit von Torfmoos-Samen, den man noch manuell mit der Hand "ernten" muß. Die jetzt eingesetzte Torfmooskultur ist Sphagnum papilosum. Die Bewässerung der mit dem Erdaushub gekammerten Versuchsfelder erfolgt durch Pumpen mit dem Wasser der Schanze. Durch seitliche Entwässerungsgräben soll eine Überstauung verhindert werden. Über den ersten Erntezeitpunkt könne man derzeit nur spekulieren. 

...und am 1. September 2011
...und am 1. September 2011

Angesprochen auf weitere Schritte bei positiven Versuchsergebnissen könne er sich vorstellen, durch Beibehaltung von Landschaftsstrukturen entlang eines Streifens an der Schanze, soweit verfügbar, weitere Torfmoosfelder, dann allerdings ohne die jetzige Kammerung, anzulegen.
In der weiteren Diskussion wurden Herrn Koch die Gründe für die Ablehnung des im Juni 2011 erneut gestellten Torfabbauantrags für 200 ha im Hankhauser Moor durch den NABU, den Kreisnaturschutzbeauftragten und die Kreistagsfraktion der Grünen vorgetragen. Nach seiner Einschätzung werde der Antrag aller Voraussicht nach ohnehin abgelehnt.

Die Bereitschaft zum Dialog wurde von allen Seiten begrüßt und Herrn Koch und seiner ihn begleitenden Schwester für ihre Beiträge gedankt. Die künftige Entwicklung dieses Versuchs und die Verfügbarkeit von Flächen im Hankhauser Moor wird entscheidend sein für die weitere Vorgehensweise des Unternehmens. Bei einem Verzicht auf den Torfabbau im Hankhauser Moor könnte sich der NABU durchaus eine positive Begleitung einer Flächenerweiterung für Torfmooskulturen vorstellen. Eine hochmoorähnliche Fläche im grundwassernahen Bereich an der Schanze käme sicher einigen hochgefährdeten Wiesenvogelarten zugute. Die Auswirkungen der industriellen Aberntung in Abständen von mehreren Jahren außerhalb der Brutzeit müsse dann gesondert beurteilt werden.

Besuch auf dem Torfmoos-Versuchsfeld Fotos: S. Lorenz
Besuch auf dem Torfmoos-Versuchsfeld Fotos: S. Lorenz

08. Juli 2011: Auf die entsprechende Bitte des NABU haben bisher nur die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen der Grünen (Friedrich Haubold), der UWG Ammerland (Hermann Rust) und der CDU (Jann Lübben) in einer E-Mail geantwortet. Dabei unterstützen Grüne sowie UWG Ammerland ausnahmslos die Positionen des NABU gegen den Torfabbau im Hankhauser Moor, während die CDU die Bemühungen um Torfersatzstoffe begrüßt und sich etwas allgemeiner der „Sorge des NABU um den Erhalt der Moore“ grundsätzlich anschließt. SPD- und FDP-Fraktion haben sich bislang nicht geäußert.
Im Zusammenhang mit der Initiative des NABU hat die Kreisverwaltung (Frau Hinrichs) die Fraktionen über Art und Umfang des Versuchsfelds in Kenntnis gesetzt. In dem Bericht wird festgestellt, dass das vernäßte Torfversuchsfeld deutlich weniger CO² abgibt als die vormalige (intensive ?) Bewirtschaftungsform im degenerierenden Hochmoor-Grünland. Dem kann man wohl zustimmen, wenngleich eine dauerhafte Deposition von atmosphärischem Kohlenstoff dauerhaft nur in wiedervernäßten Hochmooren gelingt, die von weiterer Nutzung ausgenommen sind. Dem NABU liegen zum beantragten Torfabbau im Hankhauser Moor, dem eigentlichen Zweck der Anfrage an die Kreistagsfraktionen, die Ergebnisse der Arbeiten von Dr. Höper vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vor. Danach emittieren in Deutschland Torfabbauflächen 1.723.000 Mio. to CO² pro Jahr. Bei einer Gesamtabbaufläche von 26.900 ha Moor ergibt sich eine Emission von über 64 to CO²/ha/Jahr. Im Vergleich dazu emittiert intensiv bewirtschaftetes Grünland 7,2 to CO²/ha/Jahr. Bei einer angenommenen Abbaufläche von 210 ha im Hankhauser Moor ergäbe sich bei einem Torfabbau 210 * 64 = 13.440 to CO²/ha/Jahr. Im Gegensatz dazu wird bei Intensivgrünland 210 * 7,2 = 1.512 to CO²/ha/Jahr emittiert, das sind 11,25 % im Vergleich zum Torfabbau!
Lesenswert ist ein im direkten Zusammenhang veröffentlichter Leserbrief von Dr. O. Finch. Auch die 'Interessengemeinschaft zur Rettung des Vehnemoores e.V.' hat sich in einem Leserbrief kritisch zum Torfmoos-Versuchsfeld geäußert.  

Mit MdL Klein im Hankhauser Moor, Foto H. Erhardt
Mit MdL Klein im Hankhauser Moor, Foto H. Erhardt

Juni 2011: Auf die Anfänge der industriellen Nutzung des Hankhauser Moores durch die Deutsche Torfgesellschaft (DTG) aus Ramsloh hat der NABU in seinem Brief an den Landrat Jörg Bensberg und die Ammerländer Kreistagsfraktionen reagiert. In dem Schreiben vom 09. Juni 2011 werden die Entscheidungsträger für die künftige Entwicklung im Hankhauser Moor im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung um Mithilfe bei den Bemühungen des NABU um den Schutz und den Erhalt der extensiven Grünlandbewirtschaftung im Hankhauser Moor gebeten. Insbesondere wird eingegangen auf das derzeit von der Torfindustrie eingerichtete Versuchsfeld auf ca. 5 ha entlang der Schanze (der späteren Jade) im Bereich östlich des Wittenmoordamms und auf die verheerenden Auswirkungen eines Torfabbaus für die Klimabilanz. Auch die in den letzten 10 Jahren durch ein Monitoring zu beobachtende deutlich positive Entwicklung wertgebender Brutvogelarten belegt nach Meinung des NABU den Wert des Hankhauser Moores in seiner jetzigen Ausprägung. Darüberhinaus hat der Erhalt des Hankhauser Moores ein unschätzbares Potenzial für Erholungssuchende und (Radfahr-)Touristen.

 

Mai 2011: Im Schreiben des ML Niedersachsen zum Entwurf des LROP an den NABU Niedersachsen heißt es:

"Auch wenn die bereits bestehenden Vorratsflächen noch für etliche Jahre Abbaumöglichkeiten ermöglichen, ist die Torfgewinnung in Niedersachsen eine endliche Nutzung. Es ist absehbar, dass die Torfgewinnung in den nächsten Jahren merklich zurückgehen wird. Esist deshalb ein Gebot der Fairness gegenüber der Torfwirtschaft und ein notwendiger Beitrag zur Planungssicherheit, wenn diese Tatsache in aller Deutlichkeit benannt wird. Wir brauchen ein berechenbares Szenario für das langfristige Auslaufen des Torfabbaus in Niedersachsen."

 

 

03.05.2011: Anläßlich der Bereisung des Ammerlandes durch die Landtagsfraktion der Grünen erläuterte Horst Lobensteiner dem Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Klein im Hankhauser Moor die Besonderheiten der Rasteder Geestrandmoore. Insbesondere wies er auf den beachtenswerten Zuwachs an geschützten Brutvogelarten in den letzten 10 Jahren, die Bedrohung des Hochmoores durch industriellen Torfabbau und die Torfmoos-Versuche an der Schanze hin. Hans-Jürgen Klein seinerseits berichtete von den Bemühungen der Landtagsfraktion, die Ausweisung von Torflagerstätten im in der Beratung befindlichen Landesraumordungsprogramm zu reduzieren.

Bedauerlich, dass bisher nur die grüne Landtagsfraktion den Weg ins Hankhauser Moor gefunden haben... 


Zur bisherigen Entwicklung

 

So sieht ein abgetorftes Moor aus, Fotos H. Lobensteiner
So sieht ein abgetorftes Moor aus, Fotos H. Lobensteiner

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