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Windräder im Norden der Gemeinde

Nagelprobe f. d. Naturschutz

Bericht: Horst Lobensteiner

24.06.2021: Die Bebauungspläne für die geplanten Windparks in der Wapelniederung und im Lehmder Moor bei Delfshausen sind durch das OVG Lüneburg lt. Urteil vom 24.06.2021 wegen schwerwiegender Mängel für rechtswidrig erklärt worden!

Weite unverbaute Landschaft zwischen Hahner Bäke und Lehmdermoorgraben, Fotos H. Lobensteiner
Weite unverbaute Landschaft zwischen Hahner Bäke und Lehmdermoorgraben, Fotos H. Lobensteiner

24.06.2021: Die vorhabenbezogenen Bebauungspläne für die Windparks Wapeldorf Nord und Süd sowie Lehmdermoor sind vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg aufgrund einer Normenkontrollklage des NABU wegen schwerwiegender Mängel für nichtig erklärt worden, 

u. a. auch wegen "unzureichender Leistungsfähigkeit" der Betreibergesellschaft. Damit fehlt die rechtliche Grundlage für diese Windparks.

Die neue Betreibergesellschaft (nach Betreiberwechsel!) beantragt nun über getrennte BImSchG- und Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für die einzelnen Windparks doch noch Baurecht zu erlangen. Alle genannten Verfahren für jeweils drei Standorte sind mit entsprechenden Stellungnahmen bearbeitet und dem Landkreis übersandt worden (hier nachzulesen).

 

22.08.2018: Der NABU Rastede hat sich im Auftrage des NABU-Landesverbandes Niedersachsen und des NABU Oldenburger Land in seiner Stellungnahme vom 21.08.2018 ausführlich mit den Entgegnungen der Gemeinde zu der Stellungnahme des NABU im Zuge der vorzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 14.09.2016 und den aktuellen Planungsunter-lagen befaßt und kommt zu dem Ergebnis, dass mit Ausnahme der Repoweringmaßnahmen in Lehmden alle ausgewiesenen Standorte in Wapeldorf/Heubült und Lehmdermoor für Windkraftanlagen ungeeignet sind. Hier kann die Stellungnahme nachgelesen werden.

 

- siehe dazu auch unseren Beitrag "Keine Windkraft in Mooren" ! -

 

August 2018: Bis zum 22. August können die Bürger Eingaben zu den Windparkplänen der Gemeinde in schriftlicher wie digitaler Form einbringen. Davon sollte reichlich Gebrauch gemacht werden. Die Unterlagen dazu sind während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung und im Internet unter www.rastede.de > ... "Aktuelle Bauleitplanung" einsehbar. Der NABU Rastede wird im Auftrag des NABU Niedersachsen und des NABU Oldenburger Land eine Stellungnahme verfassen, die nach Abgabe bei der Gemeinde hier veröffentlicht wird.

 

Februar 2018: Der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 19.02.2018 den Flächennutzungsplanänderungen 70 - 72 aus 2016 mit den zugehörigen Bebauungsplänen 11 - 13 zugestimmt und damit die Einwendungen der Bürger aus der vorzeitigen Bürgerbeteiligung sowie die fristgerechte Stellungnahme des NABU vom 14.09.2016 weitgehend als nicht relevant abgetan bzw. "zur Kenntnis genommen".

Übrigens haben in jüngster Zeit diverse Verwaltungsgerichte gegen den Bau bzw. Betrieb von Windkraftanlagen geurteilt:

 

- Der VGH Baden-Württemberg hat im Januar 2018 das Urteil des VG Stuttgart bestätigt, das eine ohne UVP errichtete Windkraftanlage in einem von brütenden Rot- und Schwarzmilanen, Baumfalken und Wespenbussarden besiedelten Gebiet bei Schwäbisch Hall („Orlach 6“) dauerhaft stillgelegt hat. VGH: “...Das wirtschaftliche Interesse sei „wegen der im Falle einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos drohenden irreversiblen Zustände geringer zu gewichten“. Artenschutz sei „nicht etwa ein privater Belang, sondern „ebenfalls von hohem öffentlichen Interesse“.

 

- Das VG Oldenburg hat im Februar 2018 in einer Eilentscheidung Rodungsarbeiten zum Windpark Bakum (Kreis Vechta) gestoppt. Die Belange des Artenschutzrechts und konkret die Auswirkungen der Anlagen auf Vögel und Fledermäuse seien völlig unzureichend bewertet worden (NWZ-Online vom 15.02.2018).

 

- In seinem Urteil vom 8.11.2017 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) die Beschwerde eines Windkraftbetreibers zurückgewiesen. Im Windpark Culturweg in der Gemeinde Ovelgönne waren vom Landkreis Wesermarsch insgesamt neun Windkraftanlagen Ende 2016 genehmigt worden. Gegen diese Genehmigungen hatte der NABU Widerspruch eingelegt und gleichzeitig beim VG Oldenburg in einem Eilverfahren einen Baustopp beantragt. Das VG Oldenburg hatte diesem Antrag Recht gegeben und die Errichtung der Anlagen mit Beschluss vom 28.04.2017 untersagt. Gegen den Beschluss des VG Oldenburg war der Windkraftbetreiber in die Beschwerde beim OVG gegangen. Die neun bereits genehmigten Windkraftanlagen dürfen aus artenschutzrechtlichen Gründen weiterhin nicht errichtet werden, weil durch den Windpark seltene und streng geschützte Vogelarten gefährdet werden.

 

- In seinem Urteil vom 17.03.2016, Az. 22 B 14.1875 und 22 B 14.1876, fasst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die bisherige Rechtsprechung zur Problematik über das Vorkommen von Rotmilanen im Bereich von Windrädern zusammen und wies die Klage eines Betreibers auf eine Baugenehmigung ab. Zusätzlich urteilte der BayVGH über die Abstände kollisionsgefährdeter Vogelarten zu Windrädern. Diese würden nicht mehr der Anlage 2 des noch geltenden Windkrafterlasses in Bayern entsprechen. Ab sofort müssen in Bayern die aktuellen Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten angewandt werden. Damit gibt das BayVGH klare rechtliche Vorgaben für die künftige Genehmigungspraxis in Bayern. Die Entscheidung des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichtes könnte auch Präzedenzfall zum Thema „Windkraft versus Artenschutz“ für ganz Deutschland werden.

 

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch eine Notiz in der NWZ vom 17.03.2018, nach der sich der Stadtrat Jever gegen weitere Windräder im Stadtgebiet ausgesprochen hat. Dabei ging es um den Bau von neun 150 Meter hohen Windkraftanlagen, die im Abstand von nur 500 Metern von Wohnhäusern errrichtet werden sollten.

 

Tod eines Rotmilans unter einer WKA (Copyright Gurelur)
Tod eines Rotmilans unter einer WKA (Copyright Gurelur)

Planungsbüro empfiehlt Aufhebung des Tötungsverbots

September 2016: Von einem hiesigen Vermittler von Windkraftinvestitionen (im folgenden Investor genannt) wurden im Rasteder Raum Flächen für Windkraftanlagen (WKA) gesucht. Ein dafür vom Investor bestelltes und bezahltes Gutachten eines hiesigen Planungsbüros hat nach Prüfung der Abstandsempfehlungen des NLT die in Frage kommenden Flächen umfassend analysiert. Übrig geblieben sind Bereiche an der Wapel in Wapeldorf, in Bekhausen, im Lehmdermoor und in Liethe. Während eine Erweiterung des Windparks in Liethe noch relativ unkritisch erscheint, sind die anderen Flächen völlig ungeeignet für WKA. In der Wapelniederung und nahebei in Bekhausen befinden sich Rast- und Nahrungsgebiete von nationaler bzw. landesweiter Bedeutung. Hier rasten die seltenen Regenbrachvögel und suchen Seeadler, Weißstorch, Kiebitz, Rohrweihe sowie Wander- und Turmfalke neben Bussard und Sperber nach Nahrung.

Auch im weitgehend unbelasteten Grünlandbereich Lehmdermoor zwischen Hahner Bäke und Lehmdermoorgraben sind nach Angaben ornithologisch engagierter Anwohner Regenbrachvögel als Gastvögel beobachtet worden. Als ständige Nahrungsgäste dort sind neben anderen die im unterschiedlichen Grad gefährdeten Weißstorch, Kiebitz, Rotmilan, Seeadler, Wander- und Turmfalke sowie als mögliche Brutvögel die höchst gefährdeten Wachtelkönig und Ortolan festgestellt und z. T. im Bild festgehalten worden.

Auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Straßen der Gemeinde Rastede am 08.08.2016 wurde vom Planungsbüro empfohlen, für die sonst nicht genehmigungsfähigen Flächen eine Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot gem. § 44 BNatSchG zu erwirken. Hierin spiegeln sich erkennbar die Interessen des Investors wider, die Pläne auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Die Genehmigung dieses Ansinnens würde bedeuten, dass das Töten der genannten Vogel- und sicher auch Fledermausarten (eine neue Pilotstudie des Leibnitz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung besagt, dass jährlich ca. 250.000 Fledermäuse der Windkraft zum Opfer fallen) durch Windräder legalisiert wäre. Eine derartige Genehmigung durch den Landkreis Ammerland wäre eine Kampfansage an die Naturschutzverbände. Eine Klage wäre unausweichlich.

Der NABU Landesverband Niedersachsen und der NABU Rastede haben im Zuge der vorzeitigen öffentlichen Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben, die hier nachgelesen werden kann.

 

So sieht es heute in Delfshausen und zwischen Geestrandtief und Lehmdermoorgraben aus:

... und so könnte es bald aussehen (Fotos L. Peters):

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