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Hofneubau in der Haarenschleife

- die Landschaftszersiedelung setzt sich fort

Typische Ammerländer Landschaft bei Westerholtsfelde wird der Landwirtschaft geopfert

Haarenschleife bei Westerholtsfelde
Haarenschleife bei Westerholtsfelde

In unmittelbarer Nachbarschaft zum Niederungsbereich der Haaren am Ende des Steenkampswegs in Westerholtsfelde, Gemeinde Bad Zwischenahn, entsteht in der hier noch typischen, weitgehend unverbauten Ammerländer Landschaft mit ausgedehnten Grünland- und Ackerflächen ein Aussiedlungshof. Nur ca. 200 Meter vom Hofneubau mit einer Inanspruchnahme von 9.170 m² versiegelter bzw. überbauter Fläche beginnt das Landschaftsschutzgebiet „Bäkental der Haaren, Putthaaren, Ofener Bäke und Teile des Wold“ (LSG WST 81). Dieser für die Natur wertvolle Auenbereich der Haaren und das hier noch intakte, landwirtschaftlich geprägte Landschaftsbild mit Getreide- und Maisfeldern vor dem Hintergrund des die Haaren begleitenden Gehölzbestandes wird durch den massiven Gebäudekomplex mit Wohnhaus, Stallungen, Siloanlagen usw. irreparabel geschädigt. Fast 1 ha Fläche wird mitten in einer Bäkenschleife überbaut bzw. versiegelt und verstellt damit den Blick auf das Bäkental. Auch hier wird wieder ein Landschaftsfrevel von den beteiligten Behörden (Gemeinde Bad Zwischenahn und Landkreis Ammerland) abgesegnet.

Als Ausgleich für diese Landschaftszerstörung hat das Umweltamt die Eingrünung der Hofanlage mit einem Gehölzstreifen und der Anlage einer 1 ha großen Grasfläche in Hofnähe für ausreichend befunden. Der NABU Rastede hat am 14.02.2008 mit einem Widerspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung an den beantragenden Landwirt reagiert, nachdem bereits im Vorfeld größte Bedenken geäußert wurden und nachdem die gesamte Spitze des NABU Oldenburger Land, der NABU-Stiftung Oldenburgisches Naturerbe, der Naturschutzgemeinschaft Ammerland und der Vertreter der Oldenburgischen Landschaft bei einer Ortsbesichtigung den herausragenden Wert dieses Landschaftsensembles bestätigt hatte.
Nach Ablehnung des Widerspruchs durch den Landkreis wurde gemeinsam mit einer renommierten Berliner Anwaltskanzlei über eine Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg beraten. Leider wirkt die Privilegierung der Landwirtschaft im Außenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB) so stark durch, dass von einer Klage wegen der kostenträchtigen Unsicherheiten letztlich Abstand genommen wurde.

Landschaft an der Haaren...
Landschaft an der Haaren...

Was bleibt, ist Unverständnis über die behördlichen Entscheidungen im Umgang mit unseren Naturressourcen. Natur und Landschaft haben selbst in einem „Gebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur“ (darunter ist lt. Übersichtskarte zum Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises "ein größerer Landschaftsbereich, der durch ökologische und landschaftsgestalterische Maßnahmen aufgewertet werden soll" zu verstehen) bzw. in einem „Gebiet zur Pflege und Entwicklung von Wallhecken“ nach dem Landschaftsrahmenplan des Landkreises keine ausreichende Gewichtung, um die massive Bebauung einer schützenswerten Landschaft zu unterbinden.

In vielen Medienbeiträgen (Presse, Rundfunk, TV) wird die zunehmende Verbauung und Versiegelung unserer Landschaft angemahnt. Selbst das staatliche NLWKN beklagte diesen Tatbestand, der zur fortschreitenden Dezimierung unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt führt. Auch am Steenkampsweg wird wieder ein wertvoller Lebensraum entwertet bzw. vernichtet!
Im Frühjahr fand in Bonn die UN-Artenschutzkonferenz statt. Die Teilnehmerstaaten waren sich einig, dass die weltweit fortschreitende Lebensraumzerstörung und das Artensterben beendet werden muß. Diese von allen Nationen getragenen Grundsätze versagen aber spätestens dann, wenn auf unterster Ebene konkretes Handeln gefragt ist. Hier siegen in aller Regel die wirtschaftlichen Einzelinteressen aufgrund der oft einseitigen bzw. gedehnten Auslegung des Ermessensspielraums der Behörden. Natur und Landschaft wird im Zweifel als Verfügungsmasse der Genehmigungsbehörden angesehen. Im Verwaltungshandeln hat sich eine Praxis herausgebildet, dass es bei Projekten wie dem vorliegenden als ausreichend ansieht, den schwerwiegenden Eingriff in eine Landschaft und damit der Beraubung ihrer natürlichen Schönheit und Eigenart mit einigen kosmetischen Schönheitskorrekturen, wie der Eingrünung der Gebäude auszugleichen.

...noch unverbaut, Fotos H. Lobensteiner
...noch unverbaut, Fotos H. Lobensteiner

Dass Natur und Landschaft in unserem dicht besiedelten, mit Siedlungen und Gewerbegebieten mehr und mehr zugebauten Land eine immer wertvollere Funktion auch für uns Menschen hat und zunehmend haben wird, wird dabei zu oft übersehen. Auf der o. g. Konferenz sagte noch unser Bundesumweltminister Siegmar Gabriel: „Wir dürfen nicht das von der Festplatte löschen, was unsere Kinder und Enkel als Daten brauchen, um ihr Leben gestalten zu können.“ (NWZ vom 20.05.2008). Und Altbundespräsident Richard von Weizsäcker äußerte sich einmal so: "Unsere Nachfahren werden nicht fragen, welche Zukunftsvisionen wir für sie bereithielten; sie werden wissen wollen, nach welchen Maßstäben wir unsere eigene Welt eingerichtet haben, die wir Ihnen hinterlassen haben." Dem ist angesichts von 150 täglich weltweit aussterbenden Arten und von 47 % auf der Roten Liste (Liste der gefährdeten Brutvogelarten, NLWKN 03/2007) stehenden Vogelarten in Niedersachsen/Bremen nichts hinzuzufügen.
Nur am Rande sei noch erwähnt, dass die Bundesregierung am 07.11.2007 unter anderem beschlossen hat, bis 2010 den Rückgang von Arten und die Degradierung von Lebensräumen zu stoppen (Kabinettsbeschluß S. 48)!

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