Februar 2015:
Der Arbeitstitel „Südlich Schlosspark III“ ist eine harmlose Umschreibung dessen, was in Hankhausen nördlich des Loyer Wegs geplant ist: die Zerstörung der letzten freien Landschaft am Rande des Schlossparks und der Identität des ländlichen Hankhausens. Mit diesem Schritt wird auch Rastede zu einem beliebigen Ort vor den Toren Oldenburgs. Die Gemeinderats- mitglieder müssen sich ohnehin die Frage gefallen lassen, ob das überstürzte Wachstum der letzten Jahre mit all seinen negativen Begleiterscheinungen (Stichworte Bereitstellung und (Folge-) Finanzierung der Infrastruktur, hemmungsloser, z. T. rechtswidriger Ausverkauf der Landschaft durch den Altbürgermeister, Vernachlässigung der Innenentwicklung etc.) eine gesunde Entwicklung war und wie und wo sollen nachfolgende Generationen noch eigene Planungs- spielräume vorfinden?
Deshalb ein Appell: Lieber Gemeinderat, gebt nicht die letzten freien (Erholungs-) Räume in Rastede für die überschaubare Anzahl von Neubürgern auf und stellt die Planungen für „Südlich Schlosspark III“ zurück oder noch besser ein.
Jan./Febr. 2013:
Dem den Bauarbeiten zum 1. Bauabschnitt im Wege stehenden alten Bauernhaus am Loyer Weg wurde seine Baufälligkeit zum Verhängnis. Die dort zur Miete wohnende ältere Frau wurde gegen ihren Willen "umgesiedelt". Mit dem Fällen wertvoller älterer Eichen und der Beschlussfassung für den nächsten Bauabschnitt wird das Schicksal dieser für Hankhausen und Rastede ortsbildprägenden Landschaft besiegelt. Alle Warnungen und Mahnungen besorgter Bürger und der Naturschutzverbände BUND und NABU wurden in den Wind geschlagen. Erschwerend für die Gegner dieser Baupläne kommt hinzu, dass der Nordwesten und damit auch das Mittelzentrum Rastede zu einer Region mit "Boomcharakter" und großer Nachfrage nach Wohneigentum geworden sind. Dennoch hätte bei beiderseitigem guten Willen eine flächenschonendere Lösung gefunden werden können.
Fazit: Wieder einmal hat die Gemeinde die Gelegenheit verpaßt, mit engagierten Bürgern ins Gespräch zu kommen, um bestehende Meinungsverschiedenheiten zu diskutieren und ggf. auszuräumen. Es gibt offenbar keine Bereitschaft, sich auf die auf Seiten der Bürgerinitiative vorhandene Sachkenntnis in verschiedenen Fachbereichen ernsthaft einzulassen. Eine traurige Entwicklung...
Dezember 2012: Mit Schreiben vom 06.12.20212 stellt der Landkreis Ammerland fest, dass er nach nochmaliger Stellungnahme der Gemeinde zu den vom NABU geäußerten Kritikpunkten an der 51. Änderung des FPlans keinen Grund für eine Versagung der Genehmigung erkennen konnte. Das ordnungsgemäße Zustandekommen des FPlans hat demnach Ende November 2012 zu seiner Genehmigung geführt. Auf die einzelnen nachstehenden Kritikpunkte/Planungsdetails des NABU (die Seitenzahlen beziehen sich auf die Anlage 4 zum FPlan) wurde dabei mit keiner Silbe eingegangen:
Seite 58
In der Erwiderung wird behauptet, dass ein Regenrückhaltebecken (RRB) ein Ersatz für ein 20 ha großes verloren gehendes Habitat darstellt. Diese Behauptung wird nicht mit Fakten untermauert. Außerdem werden die Kompensationsflächen, die als "ortsnahe Grünlandextensivierung" bezeichnet werden, nicht nachgewiesen. § 2 (3) BauGB sieht ausdrücklich vor, dass alle Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten sind!
Seite 66
Die von uns zum BPlan 93 A vorgetragenen Bedenken werden nicht dort,
sondern im FPlan abgehandelt. Überhaupt werden alle Einwendungen zum
BPlan unzulässigerweise im FPlan besprochen. Die Ratsgremien mussten in der Bewertung des BPlans davon ausgehen, dass es dazu keinerlei Einwände gab. Das ergibt aber ein völlig falsches Bild.
Als Ersatz für verlorengehende Fledermausquartiere durch Fällung potenzieller
Quartierbäume sollen an nicht näher bezeichneten Orten sieben
Fledermauskästen aufgehängt werden. Damit Fledermäuse diese Kästen
annehmen, müssen auch geeignete Bäume vorhanden sein. Diese werden
weder im FPlan noch im BPlan 93 A nachgewiesen.
Seite 69
Die in der Roten Liste der gefährdeten Brutvogelarten in dem Gebiet
festgestellten Brutvögel sollen die "umgebenden Strukturen" als Brutersatz
nutzen. Wenn einmal 20 ha mit Wohnhäusern, Straßen und Zuwegungen
genutzt werden, gibt es gerade für die gefährdeten,sensiblen Arten keine
geeigneten Strukturen mehr. Hier ist konkret nachzuweisen, welche
Brutersatzflächen gemeint sind.
Seite 70
Es wird hier behauptet, dass der Erhalt der ökologischen Funktion im
räumlichen Zusammenhang gegeben ist, weil sich weitläufige Grünland-
bereiche mit entsprechenden gleichartigen Gehölzstrukturen an das
Plangebiet anschließen. Bekanntlich sind aber Brutvögel territorial orientiert,
sodass, wenn es diese Strukturen überhaupt dauerhaft geben sollte, bei
neuen Revierkonkurrenten zwangsläufig ein Verdrängungsprozess
einsetzen muss. In der Entgegnung des Planungsbüros wird der Eindruck
erweckt, als würden die verdrängten Arten hier in einen völlig unbesiedelten
Raum "umziehen" können. Hier ist konkret nachzuweisen, wo sich diese
Strukturen befinden und welche Brutersatzflächen gemeint sind.
Seite 73
Die von einem Einzeleinwender in seiner Eingabe beanstandeten
Berechnungen der Zu- und Ableitungen und die Ausführung des RRB machen
erneute Berechnungen notwendig. Auch die wasserrechtliche Genehmigung
und die entsprechende Erlaubnis müssen Gegenstand der Überprüfbarkeit
gem. § 2 (3) BauGB sein.
Das Ergebnis der Prüfung zeigt einmal mehr, wie im öffentlichen Interesse vorgetragene Kritik von Bürgern und Verbänden an Behördenentscheidungen trotz des weit- reichenden Umweltinformationsgesetzes Niedersachsens (NUIG) verfahren wird. Der NABU behält sich weitere Schritte vor.
10.10.2012: Der vom NABU Rastede am 11.04.2012 gestellte und im Beteiligungsverfahren erneut reklamierte Antrag, die Gemeinde
möge die aus Steuergeldern zu tragenden Folgekosten in den verschiedensten Bereichen (s. hier) für das neue Baugebiet in Stufen von 5, 10, 20 und 30 Jahren
angesichts der vorhersehbaren demografischen Entwicklung(*) berechnen, wurde im Verwaltungsausschuss am 18.09.2012 abgelehnt. Das teilte die Gemeinde mit Schreiben vom 08.10.2012 mit.
Die lange "Bedenkzeit" lässt sich vielleicht mit der Ungewöhnlichkeit des Antrags und der Unbequemlichkeit, sich mit diesen wichtigen Zukunftsfragen ernsthaft auseinanderzusetzen, erklären, zeigt
aber auch, dass man sich mit einer konsequenten Innentwicklung und dem weitgehenden Verzicht auf die Bebauung in den Außenbereichen nicht beschäftigen will.
(*)In diesem Zusammenhang ist die (Alters-) Regionalstatistik beachtenswert. Nach dieser Statistik vom 31.12.2010 sind in der Gemeinde Rastede ca.
4.000 (!) Einwohner über 65 Jahre alt. Das bedeutet u. a., dass in den nächsten 10 - 20 Jahren etliche Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen frei werden. Dieser Aspekt ist u.
E. ungenügend beachtet worden und müßte im Rahmen von Wohngebietsplanungen berücksichtigt werden. Alles andere ist fahrlässig!
28.09.2012: Die ungeklärt gebliebenen Kritikpunkte aus dem öffentlichen Beteiligungsverfahren zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans wurden dem Landkreis Ammerland (Kommunalaufsicht) als Genehmigungsbehörde mit Schreiben vom 28.09.2012 mitgeteilt.
27.08.2012: Im Beisein mehrerer Aktiver des NABU, des BUND und der Hankhauser Initiative 2020 plus übergab der Sprecher der
Initiative, Udo Frigger, einen Präsentkorb mit den Stellungnahmen von Bürgern und den Verbänden BUND und NABU Oldenburger Land vor dem Rathaus Rastede an Bürgermeister Dieter von Essen. Udo
Frigger brachte bei der Übergabe zum Ausdruck, dass die Initiative in einen konstruktiven Dialog mit der Gemeinde eintreten wolle, schlug ein Nachhaltigkeitsforum vor und forderte von der
Gemeinde ein Aussetzen der Planung (Moratorium) mit einer anschließenden Bürgerbeteiligung, die ihren Namen verdient.
Bürgermeister von Essen versprach eine Prüfung und Behandlung der Einwendungen in der nächsten Bauausschusssitzung.
August 2012: Die Gemeinde muß die Planungsunterlagen "Südlich Schlosspark" erneut öffentlich auslegen. Wie verlautet, ist die bezüglich der öffentlichen Bekanntmachung in Presse und Internet angepaßte Hauptsatzung der Gemeinde durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Ammerland beanstandet worden. Dadurch werden alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde aus der Zeit der fehlerhaften Hauptsatzung ungültig und müssen wiederholt werden.
Wer also die Einwendungsfrist 23. Juni 2012 zur Bauleitplanung "Südlich Schlosspark" versäumt hat, kann dies in der erneuten Auslegung vom 27. Juli bis zum 27. August 2012 nachholen bzw. neue Erkenntnisse in seine bisherige Stellungnahme im Rahmen der erneuten Auslegungsfrist einbringen.
Wer sich mit einer eigenen Stellungnahme im Rahmen der Bürgerbeteiligung äußern möchte, kann sich hier eine individuell abänderbare Datei herunterladen und ausdrucken!
Bürgermeister Lübbers aus Barnstorf mit hochinteressantem Vortrag in der HVHS !
31.05.2012: Vor 80 interessierten Zuhörern referierte in der Heimvolkshochschule der Bürgermeister der Samtgemeinde Barnstorf
(Lkrs. Diepholz), Jürgen Lübbers, über die Nachhaltigkeitsstrategie seiner Gemeinde. Zuvor hatte der Sprecher der "Bürgerinitiative Hankhausen für Rastede 2020 plus", Udo Frigger, die Anwesenden
begrüßt und in seinem Eingangsstatement die Ziele der Initiative erläutert.
Angestoßen durch die Suche nach einer Folgenutzung für ein aufgegebenes Kasernengelände haben die Barnstorfer mit Hilfe des vom NABU initiierten Forschungsprojekts REFINA (Flächenreduktion
im Siedlungsbau, nachhaltiges Flächenmanagement) ein Konzept auch gegen den anfänglichen Widerstand in den eigenen Reihen entwickelt, in den Mitgliedsgemeinden auf die Inanspruchnahme von Flächen
im Außenbereich für Neubausiedlungen vollständig zu verzichten und stattdessen konsequent die Innenentwicklung zu präferieren. Dadurch bleibe das Ortszentrum mit seinen Geschäften lebendig und
von allen Altersschichten durchmischt. Eine Baubewegung in die Randlagen werde wesentlich teurer (Infrastruktur) und lasse die Ortszentren veröden.
Der Weg dahin war steinig und nur mit viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Auch Lübbers wurde vom Befürworter zum Gegner der eingefahrenen Baulandpolitik, sozusagen vom Saulus zum Paulus.
Sein Credo: Man kann nicht immer weiter machen wie bisher. Alle müssen dazulernen, auch ein Bürgermeister. Am 12.04.2012 hat die EU-Kommission ihre Leitlinien für
bewährte Verfahren zur Begrenzung, Abmilderung oder zur Kompensierung der Bodenversiegelung verabschiedet. Darin wird das Flächenmanagement der Samtgemeinde Barnstorf mit dem Grundsatzbeschluss
vom 09.03.2009 gelobt und zur Nachahmung empfohlen (s. http://www.barnstorf.de/freizeit-wohnen/partnerschaften-fuer-eine-nachhaltige-siedlungsentwicklung.html).
Im Anschluss an den lebhaften Vortrag des Bürgermeisters entspann sich unter Beteiligung von Politikern von CDU, Grünen und FDP eine lebhafte Diskussion, in der viel Zustimmung für das
Barnstorfer Konzept sichtbar wurde.
In seinem Schlusswort bedankte sich Udo Frigger bei Jürgen Lübbers für seinen hochinteressanten Vortrag und regte noch einmal ein Moratorium zum geplanten Baugebiet und eine Fortsetzung des
Dialogs mit den Gemeindevertretern an. Bürgermeister Lübbers bekundete seine Bereitschaft für einen Vortrag vor den Gremien der Gemeinde.
21.05.2012: Vom 23. Mai bis zum 22. Juni liegen die Pläne zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans 93 A in den Räumen der Gemeinde öffentlich aus. In dieser Zeit kann jedermann dazu schriftlich oder mündlich Stellung nehmen. Wer als Gegner dieser Planung aus zeitlichen oder anderen Gründen keine eigene Stellungnahme abgeben kann, hat die Möglichkeit, seine ablehnende Haltung mit seiner Unterschrift auszudrücken.
Hier geht es zur Unterschriftsliste! Machen Sie mit ! -Aktion beendet!-
11.04.2012: In einem Schreiben an die Gemeinde (hier nachzulesen) beantragt der NABU Rastede eine Untersuchung zu den entstehenden (Folge-) Kosten für die gesamte Infrastruktur, die mit der Änderung des Flächennutzungsplans verbunden sind.
Winter 2011/2012: Die Pläne der Gemeinde zur Flächennutzungsplanänderung "Südlich Schlosspark" und zur Aufstellung des Bebauungsplans 93 A stoßen in der Gemeinde und bei den gewählten Vertretern im Gemeinderat auf ein unterschiedliches Echo. Die Großzügigkeit, mit der die Landschaft im ländlichen Hankhausen verplant wird, erschreckt und sprengt in ihren Ausmaßen alle Grenzen. In Fortsetzung der Baulandpolitik unter der Ägide seines Vorgängers scheint auch der neue Bürgermeister keine Bedenken bei der weiteren Landschaftszersiedelung und -versiegelung zu haben. Es darf erinnert werden an den 11. August 2011, als vor der Kommunalwahl beiden Bürgermeister- kandidaten (Dieter von Essen und Rüdiger Kramer) in der Heimvolkshochschule die Frage gestellt wurde, ob sie denn im Falle ihrer Wahl Pläne unterstützen würden, den Schlosspark durch weitere Baugebiete einzukreisen und ihn damit zum „Stadtpark“ werden zu lassen. Beide Kandidaten schlossen diese Möglichkeit für sich aus. Die Aussage unseres neuen Bürgermeisters ist zum Zeitpunkt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung also noch nicht ½ Jahr alt und erweist sich schon als Makulatur.
Es scheint auch niemanden zu stören, dass das für alle Gemeinden des Ammerlandes bindende Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) das Gebiet südlich des Schlossparks als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen hat. In der "Präambel" zum RROP heißt es:
Das Ammerland hat viele Gesichter. Die vielfältige Landschaft der Geest, Moore und der Marsch mit ihren typischen Landschaftsbestandteilen und den dazugehörigen Tier- und
Pflanzenarten bestimmen das Bild des Ammerlandes.
Der Unteren Naturschutzbehörde liegt die Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft in Zusammenarbeit mit den Ammerländer Bürgerinnen und Bürgern sehr am Herzen. Natur und
Landschaft dienen als Lebensgrundlage für den Menschen und sollen als Voraussetzung für seine Erholung gesichert werden.
Das umfangreiche Aufgabengebiet des Natur- und Artenschutzes soll die Artenvielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt bewahren und die Schönheit dieser abwechlungsreichen
Landschaft erhalten.
Wie wahr und wie treffen diese Sätze auch auf die jetzt vorgesehene Planung zu.
Ist Herr von Essen nun von seiner Verwaltung, dem Planungsbüro, von seinen politischen Freunden oder von allen zusammen zum Umdenken getrieben oder feiner „bewogen“ worden? Wir können nur
vermuten.
Die Verwirklichung der Planung jedenfalls wird genau dieses Ergebnis bringen: Der Schlosspark wird auch auf seiner Südseite von Wohnbebauung, allein durch die heutige verdichtete (z. T.
zweistöckige) Bauweise mit kleinen Grundstücken, optisch verriegelt. Dabei wird leider übersehen, dass man damit auch die eigene Identität aufgibt. Hankhausen ist die zentrumsnächste Bauerschaft
und hat bis heute seinen ländlichen Charakter im Kern weitgehend erhalten können. Die Grünländereien bilden einen wohltuenden Kontrast zur vorherrschenden Streusiedlung und zur Siedlung "Südlich
Schlosspark". Dieses Kleinod ist man offensichtlich bereit zu opfern für einige Dutzend Neubürger, um damit vermeintlich den Bevölkerungsschwund aufzuhalten (Stichwort demografische Entwicklung).
Zu bedenken ist außerdem, dass gemeindlicherseits ein zusätzliches Infrastrukturpotenzial vorzuhalten ist mit enormen Folgekosten, die auf immer weniger Schultern zu verteilen sind. Es reicht
auch heute nicht mehr aus, den im Berufsleben gestreßten Menschen den Bau eines Hauses zu ermöglichen. Wie von Soziologen immer wieder gefordert, gehört die Erholungswirkung einer natürlichen
Umgebung unabdingbar dazu.
Sind die die Mehrheit tragenden Parteien auf einem Auge blind und fragen sich nicht, ob die immer weiter fortschreitende Zersiedelung, der Artenschwund und der Verlust der Attraktivität Rastedes
als Wohn- und Urlaubsort diesen Zugewinn rechtfertigt?
Der auch für Rastede nicht unbedeutende Wirtschaftsfaktor Tourismus soll bundesweit sogar die Bedeutung von Banken und Fahrzeugherstellern übertreffen und zählt nach Studien zu den wichtigsten
Wirtschaftszweigen Deutschlands (NWZ vom 04.02. und 10.02.2012).
Täglich werden in Deutschland immer noch 90 ha Freifläche zugebaut. Gegenteilige Beschlüsse der Bundesregierung vom 07.11.2007 ("Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt"), bis 2010 die Degradierung von Lebensräumen zu stoppen, zumindest aber den täglichen Flächenbedarf bis 2020 auf 30 ha zu verringern, sind leider nur Lippenbekenntnisse. Auf Kommunalebene wird weiter ungehindert gewurstelt wie eh und je. Inzwischen schlagen auch die Landwirte Alarm. Ihnen geht die landwirtschaftliche Nutzfläche nach und nach verloren.
Die Frage der überdimensionierten Erweiterung des Baugebiets „Südlich Schlosspark“ darf nicht nur im Rahmen einer Bürgerversammlung, sondern muss in einem freiwilligen Verfahren von einer breiten Bevölkerungsschicht mitgetragen werden. Ein solches Zeichen würde ein Nachdenken über die bisherige Baulandpolitik erkennbar werden lassen!
Der NABU Rastede hat nach der gemeindlichen Bürgerinformation eine nicht repräsentative, aber differenzierte Umfrage unter den Rasteder Einwohnern und Besuchern durchgeführt. Die mit identischen Fragestellungen durchgeführte Online-Umfrage brachte zusammen mit der Direktbefragung eine erstaunlich hohe Zahl von der Bebauung in Hankhausen ablehnend gegenüberstehenden Personen, nämlich 74 %! Hier können Sie drei Grafiken mit den Gesamtergebnissen und den Fragebogen einsehen.
Wer sich mit einer eigenen Stellungnahme im Rahmen der Bürgerbeteiligung äußern möchte (bitte auf die entsprechende Bekanntmachung in der örtlichen Presse achten!), kann sich hier eine individuell abänderbare Datei herunterladen und ausdrucken! Der Brief an den Bürgermeister von Essen mit der Stellungnahme des NABU Rastede kann hier nachgelesen werden.
Interessant dürfte auch die Grafik "Bodenversiegelung 2005" der staatlichen Behörde LBEG sein, die Rastede als Gemeinde mit dem zweitgrößten Flächenverbrauch von 2000 bis 2005 im Ammerland ausweist. Die Werte dürften sich durch die vielen neuen Industrie- und Gewerbeflächen seit 2005 um ein Vielfaches erhöht haben.
Die Grafik "Bevölkerung im Ammerland nach Altersgruppen" mit Stichtag 31.12.2010 fördert ebenfalls ein bezeichnendes Bild für Rastedes Alterspyramide zutage. Danach haben in Rastede etwa 4.000 Personen in der Altersgruppe 65 und älter ihren Wohnsitz. Damit ist absehbar, dass auch viele Häuser im Zeitrahmen von 5 - 20 Jahren ihren Besitzer wechseln werden. Hier kommt ohne gegenzulenken eine Welle von Leerständen auf Rastede zu. D a s gilt es zu verhindern!