Jahresbericht 2009

Cäcilieneiche mit Spielplatz
Cäcilieneiche mit Spielplatz

Cäcilieneiche in Rastede

Bürger aus dem Neubaugebiet am Rasteder Cäcilienring äußerten gegenüber dem NABU Rastede ihre Besorgnis, dass die ca. 100- bis 120jährige Eiche am Cäcilienring gegenüber dem jetzigen Spielplatz im Zuge der weiteren Bebauung gefällt werden soll. Wie auf dem nebenstehenden Fotos zu erkennen ist, macht die Eiche einen sehr gesunden und vitalen Eindruck. Viele Eichen in Niedersachsen leiden nach dem letzten Waldschadensbericht unter den verschlechterten Umweltbedingungen. Dieses gilt im Übrigen auch für manche Eiche im Rasteder Raum (u. a. im Schlosspark). Nach Ansicht des NABU steht die Eiche am Cäcilienring nicht so ungünstig, als dass bei einer künftigen Bebauung nicht eine Integrationsmöglichkeit bestehen könnte.

Die Bauplaner der Gemeinde Rastede wurden gebeten, die Planungen im Neubaugebiet daraufhin noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten zu suchen, den das Neubaugebiet aufwertenden und bereichernden wertvollen Baum von einer Fällung zu verschonen und zur Freude der dortigen Neubürger in das Ortsbild einzupassen.

Auch die Vorsitzenden der im Rasteder Gemeinderat vertretenen Fraktionen haben ihre Unterstützung bei diesen Bemühungen zugesagt. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises hat aufgrund einer Bitte des NABU im August nach einer örtlichen Überprüfung eine Schutzwürdigkeit der Stieleiche als Naturdenkmal verneint, aber wegen ihrer ortsbildprägenden Erscheinung für würdig erachtet, in den künftigen Bebauungsplan als zu erhalten aufgenommen zu werden. Zum Schutz des Baumes sollte mindestens der Kronentraufbereich plus 1,50 m als Wurzelbereich eingemessen und von jeglicher Bebauung freigehalten werden.
In der Sitzung des Bauauschusses im November ergab sich dann ein anderes Bild: mit den Stimmen von CDU, FDP und UWG wurde nach entsprechendem Vortrag durch das Planungsbüro NWP die Fällung der Eiche beschlossen.
Hintergrund: die Planer kommen zu der Auffassung, dass bei einer Verlegung des Spielplatzes auf das Eichengrundstück ein erhöhter Pflegeaufwand erforderlich werde und die dann anliegenden Nachbarn einen „Vertrauensverlust“ (Vertrauen auf ein kinderfreies Nebenan) hinnehmen müßten.

Cäcilieneiche
Cäcilieneiche

Auch die 4.000 Euro Mindereinnahmen bei einer Vergrößerung des Spielplatzes könnte die mit ihrer gesunden Haushaltslage werbende Gemeinde Rastede doch sicher auch verkraften! Es liegt also wieder einmal nur am guten Willen! Ein Planungsbüro mit entsprechendem Auftrag hätte bereits den vorangehenden Bauabschnitt so geplant, dass die Eiche vielleicht sogar Mittelpunkt eines neuen Baugebiets wird. Durch allseitige Begrünung des Spielplatzes könnte eine „Belästigung“ durch spielende Kinder weitgehend vermieden werden. Andernorts geht so etwas...
Von den Anliegern wurden über 600 Unterschriften für den Erhalt der Eiche gesammelt. Die weit überwiegende Mehrzahl der Anwohner will den Erhalt des Baumes ausdrücklich.

Im Dezember sickert nach und nach durch, dass ein zunächst zurückgehaltenes Gutachten eines hiesigen Sachverständigen vorliegt. Danach soll der Baum von einem Braunfäule verursachenden Pilz befallen und deshalb nicht mehr verkehrssicher sein. Diese äußerlich nicht feststellbaren Schäden und das damit verbundene Schicksal des Baumes hat den NABU Rastede veranlaßt, über die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) einen weiteren Baumsachverständigen zu konsultieren. Das Baumbüro Klaus Schöpe aus Edewecht kommt nach Sichtung der vorhandenen Unterlagen und Fotos zu einer differenzierteren Beurteilung.

Sichtbare Schadstelle
Sichtbare Schadstelle

Danach kann z. B. Totholz in der Krone gerade bei Eichen ein ganz normales Ereignis sein, zumal wenn sie längere Zeit nicht gepflegt wurden. Dann finde eine natürliche Kronenpflege statt, die nicht zwangsläufig auf Vitalitätsdefizite schließen lasse. Die tatsächliche Schädigung des Baumes und damit die Standsicherheit könne nur mit einer Schalltomografie kontrolliert werden. Allerdings sei bei einem Stammumfang von 360 cm und einer Höhe von 17 m eine sogenannte Grundsicherheit von 1400 % gegeben, d. h., die Cäcilieneiche, wäre sie vollholzig und ungeschädigt, würde eine 14-fache Sicherheit bei Orkanbelastungen und eine 10-fache bei Belastungen durch Orkanböen aufweisen. Diese hohe Grundsicherheit gibt ein großes Maß an Sicherheitsreserven, d. h. der Baum könnte auch eingefault sein; er benötigt für eine 1-fache Sicherheit nur eine mittlere Restwandstärke von 1 cm. Diese Werte erreicht die Cäcilieneiche gutachterlich festgestellt mit Restwandstärken von 8 bis 11 cm.
Fazit: Es besteht derzeit offenbar keine Veranlassung, die Standsicherheit der Cäcilieneiche in Zweifel zu ziehen und somit auch kein Grund, den Baum zu beseitigen. Ein Gutachten des Baumbüros Schöpe käme möglicherweise zu einem anderen Ergebnis. Der NABU prüft noch Ende Dezember, ob ein solches Gutachten innerhalb der Auslegungsfrist des Bebauungsplanes bis zum 27.01.2010 erstellt und der Gemeinde im Rahmen einer Stellungnahme vorgelegt werden kann.

"Küstenautobahn" (A 22)
-s. auch Jahresberichte 2004 bis 2008 und unsere spezielle Internetseite-

Nach Abschluss des Raumordungsverfahrens im Januar wurde die Vorzugsvariante von der Planungsbehörde mit Ausnahme zweier kleinerer Abweichungen beibehalten und im Zuge des Verfahrens zur Linienbestimmung dem Bundesverkehrsministerium zur Entscheidung vorgelegt. Am 5. August fand anläßlich der öffentlichen Präsentation eines von NABU und BUND in Auftrag gegebenen Rastvogel-Gutachtens für die Südliche Jader Marsch (SJM) eine Pressekonferenz mit Vertretern von Rundfunk und Printmedien statt. Am gleichen Abend erfolgte die Vorstellung des Gutachtens vor dem voll besetzten Saal des Jaderberger Schützenhofs. Ausrichter waren BUND Wesermarsch, Schutz- und Klagefonds und NABU Oldenburger Land. Nach einleitenden Worten und einer Replik auf die Vorgeschichte zur A 22 durch den Vorsitzenden des NABU Rastede erläuterte der Autor und Biologe Volker Bohnet die Ergebnisse seines Gutachtens anhand einer Power-Point-Präsentation (hier nachzulesen!). Die rechtliche Bewertung der Berliner Anwaltskanzlei Kremer trug anschließend in gleicher Form Susanne Grube vor. Danach ist die an das Vogelschutzgebiet (VSG) „Marschen am Jadebusen“ angrenzende SJM insbesondere von Weißwangen- und Blässgänsen in den Winterhalbjahren als Äsungsgebiet so stark frequentiert, dass daraus eine internationale Bedeutung für Rastvögel abzuleiten ist.
Die Konsequenz aus diesen wissenschaftlich fundierten, in 64 Begehungen ermittelten Daten ist die Einordnung der Südlichen Jader Marsch in die Kategorie eines VSG. Bis zu einer entsprechenden Anerkennung durch die EU ist das Gebiet als faktisches VSG zu behandeln. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung durch das BVerwG und den EuGH sind danach alle Handlungen untersagt, die ein so charakterisiertes Gebiet beeinträchtigen könnten, ein Autobahnbau also nach deutschem und europäischem Recht unzulässig.
Durch Bau und Betrieb der Küstenautobahn A 22 würde es zu einer Beeinträchtigung von rund 22 % der ornithologisch wertvollen Flächen der Südlichen Jader Marsch und rund 3 % der Flächen des zu erweiternden VSG kommen. Dies würde eine erhebliche Beeinträchtigung des VSG darstellen. Das Erheblichkeitskriterium nach § 42 (1) Nr. 2 BNatSchG ist ebenfalls erfüllt, weil die Voraussetzungen für Ausnahmen nach § 43 (8) BNatSchG wegen der zu befürchtenden Populationsverschlechterung der betroffenen Arten und dem Vorliegen zumutbarer Alternativen nicht gegeben sind. Selbst bei Heranziehung der Ausnahmetatbestände des Art. 9 der EU-Vogelschutzrichtlinie wäre eine Ausnahme n u r im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit, im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt, zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern und zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt denkbar. Diese Kriterien liegen in der Südlichen Jader Marsch nicht vor.
Der Abend endete mit einem hoffnungsvollen Fazit. Die Zuhörer entließen die Organisatoren mit dankbarem Applaus.
Nach Vorlage des Gutachtens, das allen nationalen und EU-Behörden sowie Verbänden zugesandt wurde, bleibt die Antwort der Planungsbehörden von Land und Bund abzuwarten. In mehreren Sitzungen des Arbeitskreises der BI’s, des BUND und des NABU, an denen der Vorsitzende des NABU Rastede teilnahm, wurden die öffentlichen Veranstaltungen vorbereitet bzw. über die weitere Vorgehensweise beraten.


Hier standen einmal 10 ha Mischwald, Foto K. Hinsch
Hier standen einmal 10 ha Mischwald, Foto K. Hinsch

Industriepark Loy/Ipwege
-s. auch Jahresbericht 2008 und unsere spezielle Internetseite-

Mit immer neuen, häufig abstrusen Argumenten und Behauptungen versuchte eine von der Gemeinde beauftragte Leverkusener (!) Anwaltskanzlei über das gesamte Jahr hinweg ganz offensichtlich, die von Anwohnern und dem NABU angedrohte Normenkontrollklage zur gerichtlichen Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandekommens der Ratsentscheidung zum Flächennutzungs- und Bebauungsplan für das „Industriegebiet am Nordkreuz“ zu verschleppen und als gegenstandslos zu deklarieren. Insbesondere wird von den klageberechtigten Parteien angezweifelt, ob die von der Gemeinde behauptete „anhaltend hohe Nachfrage“ nach Industrieflächen zum Zeitpunkt der Ratsentscheidung belegt werden kann und ob die ökologischen Fachbeiträge ausreichend waren bzw. entscheidungsrelevant vorgelegt wurden.


Roter Steinwegsee vor der Zerstörung, Foto H. Lobensteiner
Roter Steinwegsee vor der Zerstörung, Foto H. Lobensteiner

Roter Steinwegsee - kommerzielle Interessen gegen Bürgerwillen
-s. auch Jahresbericht 2008 und unsere spezielle Internetseite-

Im Rahmen einer Begehung sind die Örtlichkeiten am Roten Steinwegsee in Friedrichsfehn (Gemeinde Edewecht) von den beteiligten Parteien im März in Augenschein genommen worden. Nachdem zunächst Eile von Seiten des Investors wegen der ins Feld geführten fortschreitenden Parzellenverkäufe am See angesagt war, zogen sich die weiteren Verhandlungen mit ihm und der Gemeinde äußerst zäh bis über das Jahresende hin. Auch wenn zwischen allen Beteiligten über die Einzelheiten eines künftigen Vertrages weitgehend Einigung erzielt ist, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, als wenn das Interesse an einer baldigen Beendigung des Streits stark erlahmt ist. Nach wie vor steht allerdings bei Nichteinigung die Normenkontrollklage gegen die Gemeinde Edewecht im Raum.


NABU-Stand im Wasserwerk Nethen, Foto H. Lobensteiner
NABU-Stand im Wasserwerk Nethen, Foto H. Lobensteiner

Exkursionen und Veranstaltungen

- Die traditionelle Fahrt zu den arktischen Wildgänsen in die Jader Marsch mußte aus organisatorischen Gründen ausfallen.

- Mit 8 Teilnehmern war die frühmorgendliche Wanderung am 19. April durch den Rasteder Schloßpark nur mäßig besucht. Leider litt die Sangesaktivität der Vögel an diesem frühen Morgen offenbar unter der doch empfindlichen Kühle. Trotzdem konnten den Teilnehmern zahlreiche heimische Brutvögel näher gebracht werden.

- Die zentrale Veranstaltung zum „Sonntag für den Naturschutz“ im Ammerland in Zusammenarbeit zwischen Landkreis, Alfred-Töpfer-Stiftung und NDR1 Niedersachsen fand am 24. Mai auf dem Gelände des Wasserwerks Nethen statt. Der Arbeitskreis Naturschutz beim Landkreis und die Ammerländer Verbände gaben in z. T. mühevoller Kleinarbeit einen Einblick in ihre Arbeit. Wie in den zurückliegenden Veranstaltungen dieser Art waren Wetter und Besucherzahlen hervorragend. Der Stand des NABU Rastede wurde mit seiner Ausstellung zum Vogel des Jahres, dem Eisvogel, in erfreulicher Weise frequentiert.

- Die am Naturschutzsonntag durchgeführte Außenveranstaltung mit dem Spaziergang durch das NABU-Paradies im Loyer Moor war mit 25 Teilnehmern unter Führung von W. Martens ein voller Erfolg.

- Das am 15. Mai angesetzte Fledermaus-Kinderfest am Ellernteich mußte wegen des Regenwetters ausfallen.

Barkenkuhlen-Exkursion
Barkenkuhlen-Exkursion

- Die Exkursion in das NSG Barkenkuhlen am 7. Juni war trotz des Regenwetters mit 14 Teilnehmern gut besucht. So konnte ungeachtet der äußeren Bedingungen auf der Wanderung rund um das Naturschutzgebiet mit der Beobachtung und dem Bestimmen von Vogelarten eine für die Teilnehmer interessante Veranstaltung durchgeführt werden.

- Der Spaziergang unter dem Titel Flora und Fauna im Loyer Moor am 14. Juni wurde bei schönem Wetter mit 30 Teilnehmern stark frequentiert.

- Die Wanderung durch die Heideblüte im Loyer Moor am 23. August war mit 10 Teilnehmern mäßig besucht und soll künftig voraussichtlich nicht wieder angeboten werden.

- Das Fledermaus-Kinderfest am 18. September wurde trotz sehr geringer Teilnehmerzahl durchgeführt.

Kröteneimer, Foto U. Baumert
Kröteneimer, Foto U. Baumert

Artenschutzaktivitäten


-Krötenwanderung-

Die Wanderung der unter Naturschutz stehenden Kröten, Frösche und Molche fand erst ab der 2. Märzhälfte statt. Dazu wurde ein Fangzaun an der Parkstraße in Hankhausen vom Bauhof der Gemeinde aufgestellt. In eingegrabenen Eimern wurden so bis Mitte April die meisten in den Wäldern des Eichenbruchs überwinternden Amphibien auf dem gefahrvollen Weg zu ihrem Laichgewässer gefangen und zu ihrem Schutz über die Parkstrasse getragen. Die Tiere suchen sich für ihre Wanderung feuchte und frostfreie Abende und Nächte aus.
Die Straße "Am Eichenbruch" wurde in der Zeit vom 15. Febr. bis 15. April zur Zeit der Amphibienwanderung von abends 19.00 bis morgens 07.00 Uhr aufgrund des jährlich neu zu stellenden Antrags für den Autoverkehr gesperrt. Hierzu müssen die Sperren abends und frühmorgens aufgestellt bzw. entfernt werden. Die durch die Sperrung der Straße vor dem Überfahren bewahrten Tiere können dort nun nicht mehr registriert werden. Für die Amphibien bedeutet das aber ein streßfreies Überqueren der Straße, zumal das Fangen in Eimern immer nur eine das Überleben sichernde Notlösung sein kann. Ohne diese Hilfsaktionen würden Hunderte der geschützten Tiere vom Autoverkehr überrollt. Krötenwanderweg "Am Eichen-
bruch"
Fotos: H. Lobensteiner

Kormorane, Foto M. Wimbauer
Kormorane, Foto M. Wimbauer

-Vogelschutz-

Kormoranabschuss im NSG Stamers Hop
-s. auch Jahresbericht 2008 und unsere spezielle Internetseite-

Mit Bescheid vom 24.04.2009 hat der Landkreis Ammerland dem Zwischenahner Fischereibetreib Rabben erneut eine Abschussgenehmigung für Kormorane auf dem Gelände der Kormorankolonie im Naturschutzgebiet (!) Stamers Hop am Zwischenahner Meer erteilt. Damit wurde zwar dem Antrag auf Freigabe des Kormoranabschusses in unbegrenzter Stückzahl bis zum 31.12.2012 nicht entsprochen, aber selbst die für den Zeitraum vom 16.08.-31.10.2009 ausgesprochene Erlaubnis zum Abschuss von 15 Kormoranen kann nicht mitgetragen werden, zumal diese Prozedur jährlich auf Antrag seine Fortsetzung finden soll.
Aus diesem Grunde hat der NABU mit Schreiben vom 15.05.2009 Widerspruch gegen die Abschusserlaubnis vom 24.04.2009 eingelegt und die Rücknahme dieser Ausnahmegenehmigung beantragt. Nachdem der Landkreis der beantragten Aufhebung der Abschusserlaubnis mit Widerspruchsbescheid vom 23.06.2009 nicht entsprochen hat, wurde am 21.07.2009 Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Neben vielen weiteren Sachargumenten, die die Sinnlosigkeit dieser Tötungsaktion belegen und die Widersprüchlichkeiten im Widerspruchsbescheid auflisten, wurden dem Gericht die Dimensionen vor Augen geführt, um die es in dem Verfahren geht: so sind nicht einmal 1 % der Wasserfläche des Zwischenahner Meeres Naturschutzgebiet ("Stamers Hop") und ausgerechnet dieser so immens wichtige Rückzugs- und Ruheraum für Vögel und andere Tierarten soll mit Ausnahmegenehmigung bejagt werden. Dazu muß man wissen, dass nach der niedersächsischen Kormoranverordnung die Jagd auf Kormorane a u ß e r h a l b von Naturschutzgebieten ohne besondere Genehmigung erlaubt ist.
Nachdem sowohl der Landkreis wie auch der Fischereibetrieb als Beigeladener anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben, werden im Vorfeld der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg (voraussichtlich in 2010) die gegenseitigen Rechtsauffassungen ausgetauscht bzw. präzisiert.


Nistkastenaktionen im Schlosspark
Bei einem Nistkasten-Pflegeeinsatz am 7. März im Rasteder Schlosspark wurden von NABU-Mitgliedern und Heiko Glave insgesamt 54 Nisthilfen für Höhlen- und Nischenbrüter vom letztjährigen Nistmaterial befreit und, wo nötig, repariert bzw. gehängt. Dabei ergab sich, dass die Nistkästen zu über 94 % (!) in Anspruch genommen wurden bei nur drei Fehlbelegungen. Das Artenspektrum reichte von 10 Kleibern über 22 Blau-/Tannenmeisen, 14 Kohlmeisen, 4 Trauerschnäppern bis zu 1 Gartenrotschwanz.
Zusammen mit Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Rastede, des Freundeskreises Schlosspark und Heiko Glave wurden am 19. Dezember bei Schnee und eisigen Temperaturen (-9°) die 100 Nistkästen im Schlosspark gereinigt, ausgebessert und, soweit die Kästen zur Brutzeit besetzt waren, anhand des Nistmaterials die Vogelarten identifiziert. Das endgültige Ergebnis liegt noch nicht vor.


Die Stunde der Gartenvögel
Die alljährliche Zählung der Gartenvögel am zweiten Maiwochenende durch alle Vogelfreunde erbrachte für das Ammerland stolze 301 Meldungen, hinter Oldenburg das zweitbeste Ergebnis im Oldenburger Land.


Brutvogelmonitoring
Im Rahmen des jährlichen Brutvogelmonitorings im Hankhauser und Ipweger Moor (hier insbesondere im Naturschutzgebiet “Barkenkuhlen”) durch die Mitglieder des NABU Rastede werden kontinuierlich Daten für die deutschlandweit beachteten ornithologischen Jahresberichte der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Oldenburg (OAO) bzw. die Staatliche Vogelschutzwarte im NLWKN gesammelt. Auch an den jährlichen Winterzählungen beteiligen sich die Mitglieder des NABU Rastede regelmäßig.


Jahreshauptversammlung am 14. Mai 2009
Die Jahreshauptversammlung in der evangelischen Heimvolkshochschule Rastede wurde dem Vorstand nach Abgabe des Jahres- und Kassenberichts durch den 1. Vorsitzenden Entlastung erteilt. Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen. Neuwahlen standen nicht an. Es schloß sich eine Diskussion über anstehende und künftige Projekte an.


Verbandsbeteiligung

Wie in den Vorjahren erforderte die Verbandsbeteiligung nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz für Bauvorhaben im Außenbereich im Landkreis Ammerland einen erheblichen Zeitaufwand. Als Beispiele mögen dabei die Aktivitäten zu der geplanten Aufhebung der Pufferzonen im südlichen und südwestlichen Bereich des NSG WE 199 "Moorkamp bei Süddorf", der Aufstellung eines Mobilfunkmastes in Rastede-Delfshausen, der erfolgreichen Verhinderung der beidseitigen Baumfällungen im Zuge des Ausbaus der Bloher Landstraße zwischen Ofen und Bloherfelde, den „Dauerthemen“ Bebauung am Roten Steinwegsee in Friedrichsfehn (s. im vorderen Teil des Berichts) sowie dem Industriepark in Rastede-Loy/Ipwege gelten.
Der Schutz von Natur und Landschaft wird künftig für die Umweltverbände noch deutlich schwieriger werden. Seit dem 1.11.2009 ist das sogen. "Modellkommunengesetz" in Kraft, das die Verbandsbeteiligung erheblich einschränkt (Beteiligung nur noch bei umweltverträglichkeitspflichtigen Verfahren (UVP); aktive Anforderung von Unterlagen (z. B. bei Bauvorhaben in LSG, Bodenabbau unter 10 ha, Zerstörung von Biotopen, Errichtung von Mobilfunkmasten)).


Sonstige Tätigkeiten
Neben den aufwändigen Informationsarbeiten (Pflege der nabueigenen Internetseiten, Kontakte zur örtlichen Presse und der Residenzort GmbH) durch den Vorsitzenden arbeiten der stv. Vorsitzende, Prof. Dr. Hinsch, und der Vorsitzende des NABU Rastede (ehrenamtlich - wie alle Tätigkeiten für den NABU) für die NABU-Stiftung Oldenburgisches Naturerbe als Vorsitzende bzw. als Beisitzer.


Dank an die Heimvolkshochschule Rastede

Dank für die freundliche Überlassung eines Tagungsraumes für die monatlichen Aktiventreffen gilt Leitung und Sekretariat der HVHS Rastede.