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23. April 2023: Fahrrad-Sternfahrt zur A20-Demo nach Gut Hahn mit ~2.500
Teilnehmern
Bericht der "rasteder rundschau" in der Mai-Ausgabe
29. Mai 2022: Demo gegen die A 20 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Fotos Renate Matthes
Februar 2022: Die Schutzgemeinschaft ländlicher Raum Nord-West e.V. in Beverstedt reagiert mit einem Faktencheck auf die "uralte, kratzende Schellackplatte" (Originalton Koordinationskreis der Initiativen und Umweltverbände gegen die A 20) der norddeutschen Industrie- und Handelskammern:
6.- 8. August 2021: Mit einem umfangreichen Programm mit Vorträgen, Musikgruppen, Workshops, Wanderungen sowie einer Radtour zu den Garnholter Büschen hat das Protestcamp ein "Protestival" veranstaltet. Auch der NABU Rastede war mit einem Pavillon (Foto Judith Matz) aus solidarischen Gründen vertreten.
7. Juli 2021: Ein vom NABU-Bundesverband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt, dass ein Ausstieg aus Autobahn-Neubauprojekten möglich ist!
Juni/Juli 2021: Die Jugend wehrt sich angesichts der Klimakrise gegen den Bau neuer Autobahnen und somit auch gegen den Baubeginn der A 20. Der sichtbare Protest findet seit Mai 2021 mit einem Zeltlager in Sichtkontakt zum Trassenbereich der A 20 statt. Einige wenige Zelte auf einer von einem benachbarten Landwirt zur Verfügung gestellten Wiese veranlaßten den Landkreis Ammerland, eine baurechtliche Verfügung gegen das A 20-Camp bzw. den Landwirt durchzusetzen. Ein entsprechender Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht Oldenburg positiv entschieden, sodass das Camp von der Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 des Grundgesetzes geschützt ist.
Mai 2021: Mit viel Einsatz und Unterstützung von Mitstreitern, Gutachtern und Anwälten wurde eine umfassende Klagebegründung gegen den Änderungsbeschluss zum Abschnitt 1 zur A 20 abgegeben. Zum folgenden Planfeststellungsänderungs- und Ergänzungsbeschluss mußte daraufhin erneut Stellung genommen und Fehler bei der Planung aufgedeckt werden. Erneut waren Gutachten zu bestellen und zu bezahlen. Um den Schutz- und Klagefonds zu entlasten, hat der BUND Friesland zusammen mit der Schutzgemeinschaft Ländlicher Raum Nord-West die Unkosten von insgesamt 2618 Euro für externe Gutachter zum Thema Stickstoffeintrag übernommen. Der Schutz- und Klagefonds musste rund 7.500 Euro für die Rechtsberatung zu diesem Thema bezahlen. Beim Thema Arten- und Habitatschutz (Dr. Matthias Schreiber) ist für Kartierungen und Auswertung der Avifauna usw. eine Summe von 5000 Euro fällig geworden, die der BUND Ammerland übernommen hat. Für das Gutachten zur WasserRahmenRichtLinie (WRRL) teilen sich der BUND und der NABU Oldenburger Land die Kosten von 2000 Euro. Im Gutachten selbst wurden ausführlich verschiedene Mängel und Fehler in den Planunterlagen herausgestellt:
Frühjahr 2020: Aufgrund der Klage des BUND Niedersachsen zum Abschnitt 1 der A 20 bekam die Nds. Straßenbaubehörde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Chance, die in der Klagebegründung aufgedeckten Planungsfehler zu beheben.
16.06.2018: In Abstimmung zwischen den niedersächsischen Landesverbänden des BUND und des NABU hat der BUND heute fristgemäß Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der niedersächsischen Straßenbaubehörde zum 13 Kilometer langen 1. Abschnitt der sogen. Küstenautobahn zwischen der A 28 bei Westerstede-Garnholt und der A 29 bei Rastede-Bekhausen beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die detaillierte Klagebegründung wird derzeit erarbeitet und muss spätestens in 10 Wochen nach Klageeinreichung nachgereicht werden.
In den letzten 25 Jahren erlebt Deutschland dramatische Verluste bei unseren früher häufigen Feld- und Wiesenvögeln. Zu 80 % beim Kiebitz, 84 % beim Rebhuhn und 34 % bei der Feldlerche haben die Bestände inzwischen abgenommen! Vögel, die noch im 20. Jahrhundert zum Landschaftsbild gehörten und mit denen die älteren unter uns noch aufgewachsen sind. In Niedersachsen haben Wiesenvögel seit 1990 um mehr als die Hälfte abgenommen. Dabei haben wir in Niedersachsen und insbesondere im Nordwesten mit den Wiesenlandschaften eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Wiesenvögel. Die geplante A 20 würde genau die Lebensräume zerstören, die überlebenswichtig für unsere heimischen Brutvögel in Feld und Wiesen sind: unzerschnittene großräumige Wiesen- und Weidenflächen. Die A 20 würde ~20.000 ha dieser Lebensräume zerschneiden und dadurch weitgehend als Brutbiotope entwerten. Im Ammerland rechnet man allein mit der Vernichtung von mind. 30 Brutplätze des Kiebitzes und in den Grünlandflächen der Wesermarsch und östlich der Weser dürfte es sich erheblich stärker auswirken.
Auf die vielen Beeinträchtigungen für die Menschen, für die Verluste an Lebensqualität für Anwohner, Landwirte und Berufstätige und die Auswirkungen auf die vielen weiteren Tierarten soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden.
Und das alles für eine Autobahn, auf der kaum Verkehr stattfinden und die zusammen mit dem Elbtunnel Milliarden von Steuergeldern verschlingen wird.
10.Nov.2016: Der Koordinationskreis der Initiativen gegen die A 20 (der auch der NABU angehört) hat zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbquerung folgende Stellungnahme veröffentlicht:
Die A 20-Gegner üben scharfe Kritik am Zustandekommen des Urteils, welches das Bundesverwaltungsgericht zur geplanten A-20-Elbquerung gesprochen hat. Dieses Urteil wurde nur möglich, weil das Gericht der Straßenbaubehörde erlaubte, vorliegende gravierende Planungsmängel während des laufenden Gerichtsverfahrens durch Ergänzungen und Zugeständnisse aus dem Weg zu räumen. Die Beschwerde des klagenden BUND Niedersachsen war vollkommen berechtigt und hätte ohne die Hilfestellung, die das Gericht der Straßenbaubehörde gegeben hat, auch zu einem Erfolg der Klage geführt. Das betrifft sowohl die unrechtmäßige Abschnittsbildung in zwei Tunnelhälften als auch wasserrechtliche Probleme.
Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies liegt mit seiner Einschätzung, dass der Planungsablauf für die Küstenautobahn A 20 durch das Gerichtsurteil nicht verzögert werde, vollkommen daneben: Das Gericht hat festgelegt, dass mit dem Bau des Elbtunnels erst begonnen werden darf, wenn für die anschließenden Abschnitte (7) vollziehbare, nicht mehr beklagbare Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen.
Bisher fehlen für die angrenzenden Abschnitte jedoch alle Planfeststellungsbeschlüsse. Für den entscheidenden Abschnitt 7 von Drochtersen bis Bremervörde wurde noch nicht einmal das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. „Trotz des Urteils bleibt es also weiterhin völlig fraglich, ob überhaupt bzw. wann die Elbquerung je gebaut wird“, stellt Uwe Schmidt, Sprecher des Koordinationskreises, klar. „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zementiert eine rückwärtsgerichtete Verkehrsplanung, die am Infrastrukturbedarf der Zukunft vollständig vorbeiführt“, konstatiert Schmidt. Die A 20 ist das umweltschädlichste Straßenprojekt des gesamten Bundesverkehrswegeplans. Auch mit dem Urteil zum Elbtunnel ist das letzte Wort über diese Autobahn bei weitem nicht gesprochen.
28.Okt.2016: Im laufenden Planfeststellungsverfahren zum 13 Kilometer langen 1. Abschnitt der sogen. Küstenautobahn werden die Planunterlagen erneut aufgrund neuer oder aktualisierter Unterlagen öffentlich ausgelegt. Am eigentlichen Trassenverlauf zwischen der A 28 bei Westerstede und der A 29 bei Bekhausen ändert sich nichts. Wesentlicher Teil der geänderten Unterlagen ist der sogenannte Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, der aufgrund neuer Rechtsprechung als Planunterlage erforderlich wurde. Hierin werden die Auswirkungen des Autobahnbaus auf die betroffenen Wasserkörper und die Vereinbarkeit mit dem Wasserhaushaltsgesetz untersucht.
Weiterhin wurde beispielsweise die Verkehrsuntersuchung vom Prognosehorizont 2025 auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben, was zu einer Neuberechnung der Lärmauswirkungen entlang der Trasse geführt hat.
Die Neuauslegung der gesamten Planunterlagen erfolgt vom 7. 11. 2016 bis einschließlich 6. 12. 2016 u. a. in der Gemeinde Rastede. Hierzu erfolgt in diesen Tagen eine ortsübliche Bekanntmachung. Außerdem können die Planunterlagen in diesem Zeitraum unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden. Einwendungen können ab Auslegungsbeginn bis einschließlich 20. Dezember 2016 erhoben werden.
Die bisherigen Unterlagen hatten bereits im Juni und Juli 2015 ausgelegen. Seinerzeit waren ca. 1.000 Einwendungen eingegangen. Diese Einwendungen behalten nach Behördenangaben ihre volle Gültigkeit und müssen nicht erneut eingebracht werden.
Voraussichtlich im Frühjahr 2017 wird der Erörterungstermin stattfinden. Im Rahmen dieses Termins haben Einwender die Möglichkeit, ihre Anliegen mit dem Vorhabenträger und der Planfeststellungsbehörde zu diskutieren.
Damit dürfte sich die Planfeststellung ein weiteres Jahr hinauszögern!
22.03.2016: Der Koordinationskreis der Initiativen gegen die A 20 und Menschen aus der Region zwischen Westerstede und Drochtersen haben eine Petition bei „WeAct!“ (Petitionsplattform des Netzwerks campact) gestartet: Stoppt die Küstenautobahn A 20!
Bitte unterschreiben Sie hier diese Petition gegen die A 20! Verbreiten Sie die Aktion in ihrem Bekanntenkreis, bei ihren Freunden, in ihrer Region! Die Bürgerbeteiligung endet am 2. Mai 2016. Danach werden die Unterschriften an den Verkehrsminister überreicht.
16.03.2016: Nach der Ankündigung der Aufnahme der A20 in den „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030) durch Bundesminister Dobrindt steht die einheimische Presse wieder einmal Kopf! Da wird euphorisch und kritiklos das Hohelied des Strassenbaus mit den Worten „Bund baut Küstenautobahn“ gesungen (NWZ vom 17.03.2016). Bei dieser Stimmungsmache wird geflissentlich übersehen, dass
1. es sich um den ersten Entwurf handelt
2. eine Bürgerbeteiligung bis zum 2. Mai 2016 stattfinden muss
3. die Aufnahme in den BVWP nicht gleichzusetzen ist mit der Finanzierung der vielen Einzelprojekte
4. allein für das Planfeststellungsverfahren für den 1. Abschnitt Westerstede-Bekhausen ~ 1.000 Einwendungen bei der Behörde eingereicht wurden, die alle registriert, bearbeitet und beantwortet werden müssen
5. eine unbestimmte Anzahl von Klagen sehr wahrscheinlich ist, die die Planfeststellungs-verfahren der verschiedenen Abschnitte erheblich verzögern werden
6. die Landesregierung einen Antrag der FDP zur Planungsbeschleunigung der A 20 abgelehnt hat
7. die A20 von allen niedersächsischen Projekten im vordringlichen Bedarf mit 1,6 das weitaus schlechteste Kosten-Nutzen-Verhältnis hat
8. die Notwendigkeit für die Hinterlandanbindung der Seehäfen längst widerlegt ist (s. http://wp.a22-nie.de/wp-content/uploads/2012/10/A22-Hinterlandanbindung_2011-06-30.pdf.)
9. die angesetzten Umweltfolgekosten mit ca. 1/2 Milliarde Euro gigantisch sind und die A20 aus alldem folgernd im „vordringlichen Bedarf“ und selbst im „weiteren Bedarf“ nichts zu suchen hat.
BVWP und Umweltbericht können unter http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2016/035-dobrindt-bvwp2030.html eingesehen werden. Ab dem 21. März können bis zum 2. Mai Stellungnahmen abgegeben werden, siehe unter http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030/StellungnahmeAbgeben/stellungnahme_node.html.
Die Stellungnahme zum BVWP2030 kann hier eingesehen werden!
20.07.2015: Zum Planfeststellungsverfahren des 1. Abschnitts der A 20 von der A 29 bis zur A 28 bei WST-Garnholt hat der NABU Oldenburger Land e.V. eine 11-seitige Stellungnahme an die Niedersächsische Landesbehörde für Strassenbau und Verkehr geschickt. Darin werden noch einmal alle Argumente gegen den Autobahn generell und speziell gegen den 1. Abschnitt dargelegt. Die Stellungnahme ist hier nachzulesen.
11.06.2014: In der alten Verkehrsprognose von 2007 ging das Bundesverkehrsministerium (BMVI) noch von einer Zunahme der Verkehrsleistung im Straßengüterverkehr von 84 % im Zeitraum von 2004 - 2025 aus. Nun kündigt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt Zuwächse der Verkehrsleistung von nur noch 38 % im Güterverkehr und 13 % im Personenverkehr von 2010 bis 2030 an. Das entspricht einer Halbierung der Prognosewerte.
Bisher wurden vom BMVI immer Zuwächse von 70 - 80 % als Begründung für den Neubau von Autobahnen genannt. Die damaligen, dem Zweck untergeordneten Phantasie-Zuwachswerte sollten auch die Planung der A 20/22 rechtfertigen. Die A20/22-Gegner wie BUND und NABU haben diese Prognosen von Anfang an bezweifelt und werden nun bestätigt. Aber selbst die jetzigen Prognosen liegen noch deutlich über der realen Verkehrsentwicklung! Derzeit stagniert der Verkehr im Planungsraum der A 20/22 nämlich weitgehend und nimmt nur auf wenigen Strecken geringfügig zu, auf anderen sogar ab.
Diese deutlich revidierten Zuwachsraten könnten durch den Ausbau bestehender Straßen bewältigt werden sowie durch die Verlagerung des Güterverkehrs auf die vorhandenen Bahnstrecken und Wasserwege, die vor der Küste verlaufen und der Hafenwirtschaft Wertschöpfung bringen würden. Das schont nicht nur den Bundeshaushalt, die Umwelt und das Klima, sondern sichert oder schafft sogar Arbeitsplätze. Es wäre auch ein deutliches Signal einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik mit dem Blick auf die Verantwortung für die nachfolgende Generationen.
Dezember 2012: Im Planfeststellungsverfahren für den ersten Abschnitt bei Bremervörde werden wegen der Folgewirkungen auch auf unserem Raum (Abschnitte 1 (Ammerland) und 2 (Wesermarsch)) vom NABU und seinen betroffenen Mitgliedern Stellungnahmen bei der Straßenbaubehörde in Lüneburg eingereicht. Auch für eine evtl. Klage wird der NABU vor den Verwaltungsgerichten durch RA Kremer (Berlin) vertreten.
06.06.2012: Die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein will die A 22 (A 20) im Bereich westlich der A 7 bis zur Elbe bei Glückstadt nicht weiterbauen (NWZ von heute). Auch der Bau des Tunnels unter der hier ca. 3 km breiten Elbe ist damit vom Tisch. Unter diesem Gesichtspunkt erübrigt sich die weitere Planung dieser Autobahn auch auf niedersächsischer Seite für die Strecke von Drochtersen/Elbe bis Westerstede. Um nicht noch mehr Steuergelder sinnlos zu vergeuden, wird sich der NABU für die Aufhebung der entsprechenden Verfahren einsetzen.
10.06.2011: Die Teilnahme an den von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr anberaumten ersten
Arbeitssitzungen für die beiden Teilabschnitte der A 22 von der A 28 bei Westerstede bis zum Wesertunnel am 17. und 22. Juni hat der NABU in einem Schreiben vom
10. Juni 2011 abgelehnt.
Der NABU wird sich nicht auf eine Mitarbeit an Detailplanungen zur A 20 einlassen, um damit noch in Mithaftung für die unübersehbaren Auswirkungen der Autobahn auf Mensch und Natur genommen zu
werden. Gleichwohl wird der NABU das Ergebnis der Planungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sorgfältig prüfen und gemeinsam mit anderen Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen
weitere Schritte beraten.
14.02.2011: Vor über 160 Zuhörern referierte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Dr. Anton Hofreiter,
auf Einladung der „Ammerländer Bürger gegen die A 22“ im Wiefelsteder Gasthof Rabe über die „Widersprüchlichkeiten des Mammutprojekts Küstenautobahn“. Er wies in seinem Referat auf Klimawandel
und Artensterben in nie gekanntem Ausmaß und im Gegensatz dazu auf den unverantwortlichen Ausbau weiterer Fernstraßen ohne Reflektion auf Wirtschaftlichkeit, Frequentierung, unvorstellbarer
Naturzerstörung und Finanzierbarkeit hin. Deutschland verfüge mit Holland bereits über das dichteste Straßennetz der Welt. Allein mit der Erhaltung des derzeitigen Bundesfernstraßennetzes
sei der Bund mit 30 Milliarden Euro im Rückstand. Dazu komme die in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommenen Neubauvorhaben mit ca. 80 Millarden Euro. Bei einem jährlichen Etat von 2 -
2,5 Millarden Euro für Neubaustrecken könne man sich in etwa vorstellen, wann eine hinzukommende Strecke jemals, wenn überhaupt, realisiert werden könne. Zum anderen müsse Deutschland bis 2050
seinen CO²-Ausstoß um 95 % reduzieren, um das +2°-Klimaziel noch zu erreichen.
Kurios eine Rechnung eigener Art der Planer, auf die Hofreiter noch aufmerksam machte: der Projektnutzen einer Autobahn werde an einem bis 2030 auf 60 Dollar/Barrel sinkenden Rohölpreis festgemacht, dabei könne man eher von weiter steigenden Rohölpreisen ausgehen - derzeit 100 Dollar/Barrel. Weiter glaube er nicht, dass
sich die von lauter Autobahnen genervten Urlauber aus NRW ausgerechnet hier über eine weitere Autobahn freuen würden. Die Menschen dort sehnen sich nach Ruhe und unzerteilter, ursprünglicher
Landschaft.
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