Was wir unseren Mitgeschöpfen zumuten: ein kurzes Leben in qualvoller Enge, Foto: NABU
Massentierställe erreichen das Ammerland
Dezember 2011:
Ohne Erfolg blieb die Klage der Gemeinde Wiefelstede vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gegen das vom Landkreis ersetzte, von der Gemeinde verweigerte Einvernehmen für die Baugenehmigung von zwei neuen Hähnchen-Mastställen im Wiefelstedermoor. Die Entscheidung des Gerichts über die von der Gemeinde und einem Anwohner beantragte aufschiebende Wirkung der Baugenehmigung dagegen steht noch aus.
Es bleibt die Frage, warum der Landkreis die sofortige Vollziehung der Baugenehmigung angeordnet hat. War es vorauseilender Gehorsam gegen die Macht des hinter dem Bauantrag stehenden Geflügel-Großkonzerns oder zwingende rechtliche Notwendigkeit? Die Gerichtsentscheidung wird Aufklärung bringen!
11.11.2011:
Unter Federführung des NABU-Regionalverbandes Emsland / Grafschaft Bentheim haben 10 Vereine und Verbände sowie etwa 100 Privatpersonen umfangreiche Stellungnahmen im Rahmen des ersten
Stallgenehmigungsverfahrens mit Brand- und Keimschutzgutachten für die geplante Hähnchenmastanlage Wilmes in Wippingen (s. u.) abgegeben und massive Bedenken geäußert.
Der Landkreis Emsland hat seit einem Jahr seine Genehmigungspraxis für Stallbauanlagen geändert und fordert für große Anlagen Keim- und Brandschutzgutachten. Jetzt befindet sich die erste
Stallanlage mit Keim- und Brandschutzgutachten – ein geplanter Hähnchenmaststall mit 83.900 Plätzen in Wippingen - im Genehmigungsverfahren. „Wir erwarten, dass in diesem Verfahren die Standards
im Umgang mit Keim- und Brandschutzfragen gesetzt werden, die auch in zahlreichen weiteren Genehmigungsverfahren Anwendung finden werden. Deshalb haben wir uns sehr intensiv mit den
Antragsunterlagen auseinandergesetzt, uns mit anderen Vereinen wie BUND und Tierschutzbund sowie zahlreichen Privatpersonen zusammengetan und auch professionelle Unterstützung von
Rechtanwalt Peter Kremer und Immissionsschutzgutachter Knut Haverkamp in Anspruch genommen,“ so Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland / Grafschaft Bentheim.
Zum einen hat Rechtsanwalt Kremer im Namen der Einwender beantragt, wegen fehlender Antragsunterlagen den geplanten Erörterungstermin am 8. Dezember abzusagen und die Antragsunterlagen ggf. nach
ihrer Vervollständigung neu auszulegen. Zum anderen hat seine rechtliche Überprüfung der Antragsunterlagen ergeben, dass die Anlage nicht genehmigungsfähig ist, da zahlreiche Rechtsvorschriften
dem entgegenstehen.
Insbesondere werden folgende Punkte bemängelt:
· Die Immissionsprognose sowie das darauf aufbauende Keimgutachten sind u.a. wegen Mängeln bei der Ausbreitungsberechnung fehlerhaft und nicht
verwendbar.
· Eine Geruchs-Immissionsprognose fehlt.
· Das Keimgutachten ist grob fehlerhaft, weil an keiner Stelle auf die spezifische Gefährlichkeit von Bioaerosolen eingegangen wird und keine Prognose im
Hinblick auf die zukünftige Belastung der Anwohner mit Keimen und Endotoxinen vorliegt.
· Das Brandschutzkonzept versucht gar nicht erst, eine Rettung der Tiere im Brandfall zu erreichen, was dem im Grundgesetz verankerten Tierschutzgedanken
und den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung widerspricht.
· Die geplante Haltungsform der Masthähnchen ist mit den Vorgaben des Tierschutzrechtes unvereinbar.
· Die Anlage ist bauplanungsrechtlich unzulässig, da eine Privilegierung des Vorhabens nicht besteht und durch das Vorhaben öffentliche Belange
beeinträchtigt werden.
· Es wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, obwohl dies erforderlich gewesen wäre.
„Wir hoffen sehr, dass die sehr umfangreichen Ausführungen insbesondere zu Keim- und Brandschutzfragen dazu führen werden, dass der Landkreis Emsland Anträge auf Massentierhaltungsanlagen nicht
mehr bzw. nur noch sehr restriktiv genehmigt,“ so Hübner. „Wir rechnen allerdings damit, dass wir ggf. auch gerichtlich gegen Genehmigungen des Landkreises vorgehen müssen,“ so die diplomierte
Landespflegerin weiter. „Aber das, was wir in einem solchen Verfahren wie in Wippingen erreichen, wirkt sich auch auf alle weiteren Verfahren positiv aus. Deshalb lohnt sich unser Engagement
gleich mehrfach,“ ist die Mitarbeiterin des NABU überzeugt.
Okt. 2011: Der NABU- Regionalverband Emsland / Grafschaft Bentheim wird gegen das Pilot- Genehmigungsverfahren für die geplante Hähnchenmastanlage Wilmes in Wippingen (Samtgemeinde Dörpen, Landkreis Emsland) anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt P. Kremer aus Berlin wird die Vertretung übernehmen. Sowohl der NABU Rastede als auch der NABU Oldenburger Land e. V. haben sich als Einwender dem Verfahren angeschlossen.
Nov. 2010: Die drei Ammerländer Naturschutzverbände NABU, BUND und Naturschutzgemeinschaft Ammerland weisen in einer gemeinsamen
Presseerklärung darauf hin, dass in den Hochburgen der niedersächsischen Massentierproduktion, den Landkreisen Cloppenburg, Vechta und Emsland, die zulässige Immissionsgrundbelastung nahezu
ausgereizt ist. Investoren von Massentierhaltungsanlagen weichen deshalb zunehmend in bisher unbelastete Gebiete aus. Mit Sorge beobachten die Naturschutzverbände auch die im Ammerland vermehrt
gestellten Anträge für Massentierställe. Aktuell befindet sich eine Masthähnchenanlage im Genehmigungsverfahren mit rund 1,26 Millionen Stück Schlachtvieh pro Jahr.
Die Verbände warnen vor einer Zunahme industrieller Mastanlagen im Ammerland, die überwiegend von nicht ortsansässigen Investoren finanziert werden. Sie lehnen solche Agrarfabriken aus Gründen
des Tier-, Klima- und Umweltschutzes grundsätzlich ab und sehen auch spezielle Gefahren für das Ammerland. Die überdimensionierten Ställe vernichten Arbeitsplätze bei kleineren und mittleren
heimischen landwirtschaftlichen Betrieben und verdrängen die bäuerliche Landwirtschaft, wie sie im Ammerland noch verbreitet vorhanden ist. Die Erholungsgebiete im Ammerland werden durch
Großmastställe negativ beeinflusst. Die „Parklandschaft“ und das touristische Potenzial werden durch die überdimensionierten Stallbauten stark in Mitleidenschaft gezogen. Außerdem werden
Beeinträchtigungen von Natur, Landschaft und biologischer Vielfalt sowie den Verlust an Lebensqualität, nicht nur für die unmittelbar Betroffenen befürchtet.
Die Ammerländer Naturschutzverbände haben jetzt einen Antrag an den Landkreis gestellt, in dem
sie verbindliche Ziele für die Errichtung von Massentierhaltungsanlagen fordern. Z. Zt. sind insbesondere der Brandschutz und die mögliche Gesundheitsbelastung durch Emissionen aus
Tiermastställen in der aktuellen Diskussion – auch in niedersächsischen Ministerien. Die Verbände sehen darin eine Chance, die Ansiedlung von Massentierhaltungsanlagen im Ammerland mit
Rückendeckung aus den niedersächsischen Sozial- und Landwirtschaftsministerien von Anfang an zu lenken. Im Antrag wird vorgeschlagen, Vertreter der zuständigen Behörden, Landwirtschaft und
Naturschutzverbände kurzfristig an einen Tisch zu holen, um Lösungen zu entwickeln, die der hiesigen Landwirtschaft dauerhaft nutzen und den Tierschutz angemessen berücksichtigen. Ziel sollte
eine einvernehmliche Lösung zur Beschränkung von Massentierhaltungsanlagen im Ammerland und eine Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft sein.
In diesem Zusammenhang dürfte die Klage des NABU Niedersachsen gegen den Geflügelschlachthof bei Wietze
von Interesse sein!